Auswirkungen der Corona-Krise: So können Sie Ihre Baufinanzierung anpassen
Die Corona-Krise hat das öffentliche und gesellschaftliche Leben weitestgehend stillgelegt. Zahlreiche Unternehmen mussten vorerst schließen oder Kurzarbeit anmelden, Freischaffende erhalten so gut wie keine Aufträge mehr. Wer in diesen unsicheren Zeiten einen Immobilienkredit abzahlen muss, steht vor finanziellen Herausforderungen. Kommunizieren Sie Ihre Situation an Ihre Bank, sie kann Ihnen folgende Lösungen anbieten:
1. Tilgungsaussetzung wegen finanzieller Engpässe
Sie sind von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen und können Ihre Rate nicht mehr stemmen? Dann ist es möglich, die Rückzahlung des Immobilienkredits für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. In dieser Zeit fallen lediglich die Zinsen an. Im Normalfall müsste diese Option bereits im Vertrag festgelegt werden, unter bestimmten Umständen wie etwa einem unverschuldeten, finanziellen Engpass ist die Tilgungsaussetzung auch ohne vertragliche Vereinbarung gestattet. Die Entscheidung für eine komplette Aussetzung der Tilgung hängt vom Einzelfall ab – und wird zuvor von der kreditgebenden Bank geprüft.
2. Tilgungssatzwechsel verschafft finanziell Luft
Bauherren, die einen Tilgungssatzwechsel in ihren Darlehensvertrag eingebaut haben, können ihre Rate entsprechend verändern und an ihre finanzielle Situation anpassen. Bei einer Senkung des Tilgungssatzes muss allerdings beachtet werden, dass sich die Zeit der Darlehensabzahlung verlängert. Darüber hinaus gilt der Wechsel meist längerfristig. Wer nach der Krise seine Rate wieder anheben möchte, muss dafür – sofern er nicht mehrere Wechsel in seinem Darlehensvertrag vereinbart hat – vermutlich etwas zahlen oder auf die Kulanz der finanzierenden Bank hoffen. Ein Tilgungssatzwechsel ist übrigens generell eine gute Idee: Falls das Haushaltseinkommen deutlich steigt, können Sie Ihren Tilgungssatz auch nach „oben“ hin anpassen.
3. Möglichkeit zur Stundung der Zahlung
Bei einer Stundung kann die Zahlung der gesamten Monatsrate (inkl. Zins und Tilgung) ausgesetzt werden. Vom 1. April bis zum 30. Juni ist es laut dem geschlossenen Hilfspaket der Bundesregierung möglich, die Monatszahlungen auszusetzen. Die gestundeten Raten werden an das reguläre Ende der Laufzeit angehängt. Das Aussetzen ist lediglich als Zahlungspause bei der Finanzierung zu verstehen. Wird der Shutdown wieder aufgehoben und die Einnahmen fließen wieder, werden die Raten wie gewohnt abgezahlt. Die Bank erhebt für die Zeit der Stundung keine Verzugszinsen und kann Ihnen den Vertrag auch nicht kündigen. Es bleibt abzuwarten, ob das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ notfalls über den 30. Juni verlängert wird.
Übrigens: Der Gesetzesentwurf gilt auch für Mietverträge. Ab dem 01. April dürfen diese auch bei Zahlungsverzug nicht gekündigt werden – für insgesamt 6 Monate.
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2019 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.367 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 957 Millionen Euro. Mit 3.006 gebauten Häusern 2019 und deutlich mehr als 37.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.
Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen.
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de