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Information bei vorübergehenden Stilllegungen oder Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen

Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) veranlasst. Sollten im Rahmen der Maßnahmen Betriebe, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. Wohnung) derzeit nicht mehr genutzt und dadurch nur noch sehr geringe Mengen oder kein Wasser mehr verbraucht werden, sind – wie bisher – entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers zu prüfen.

Die Stadtwerke Schweinfurt weisen auf das Informationsschreiben des DVGW mit der Bitte um entsprechende Umsetzung hin. Dabei ist zu beachten, dass ab dem Übergabepunkt der Betreiber der Trinkwasser-Installation bis zur letzten Entnahmestelle für die Trinkwasserqualität verantwortlich ist und keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Wassernetz erfolgen dürfen (§ 15 AVBWasserV).

Trinkwasserkunden die hierzu Unterstützung benötigen, finden eine Liste der zugelassenen Installationsunternehmen auf der Website der Stadtwerke Schweinfurt.

Den technischen Geschäftsbetrieb erhalten die Stadtwerke Schweinfurt auch in dieser besonderen Situation uneingeschränkt aufrecht. Oberste Priorität ist es, weiterhin eine ausgezeichnete Versorgung zu bieten und darüber hinaus die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitern, Kunden und Marktpartner zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die Stadtwerke Schweinfurt nehmen diese Verantwortung sehr ernst und haben entsprechende Vorkehrungen über organisatorische Maßnahmen und Notfallpläne getroffen, um den Service auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten.

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