Kabinettsbeschluss: Das E-Rezept kann auch im Gesundheitshandwerk kommen!
Die Legitimation für einen Zugriff auf die Funktionen der TI erfolgt über elektronische Berufsausweise (eBA). Das PDSG schafft dabei die Rechtsgrundlage, dass die Gesundheitshandwerke die eBA von den Handwerkskammern erhalten. Diese Einbindung der handwerklichen Selbstverwaltung in den Prozess ist klug und muss gesichert werden. Über Investitionskostenentlastungen analog der Ärzteschafft sollte in einem weiteren gesetzlichen Schritt nachgedacht werden. Das PDSG soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org
Leitung Verbandskommunikation
Telefon: +49 (231) 557050-27
E-Mail: abel@biv-ot.org
CvD
Telefon: +49 (231) 557050-59
E-Mail: blatt@biv-ot.org
Verbandskommunikation
Telefon: +49 (231) 55705052
E-Mail: scholz@biv-ot.org