Firmenintern

SINGULUS TECHNOLOGIES: Die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2020 findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz statt

Die SINGULUS TECHNOLOGIES wird wegen der Corona-Pandemie eine virtuelle Hauptversammlung am ursprünglichen Datum, dem 20. Mai 2020, ohne physische Präsenz durchführen. Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2 Erregers und der einhergehenden Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben hat sich SINGULUS TECHNOLOGIES zu diesem Schritt entschlossen. Die Hauptversammlung wird nach Artikel 2 § 1 Absatz 2 CoronaMaßnahmenG[1] entsprechend stattfinden. Die Sicherheit und Gesundheit von Aktionären und Mitarbeitern stehen dabei im Vordergrund. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist weiterhin Frankfurt am Main.

Eine Teilnahme an der Hauptversammlung ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter dem Link https://www.singulus.de/… möglich.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird dabei sicherstellen, dass
1. die gesamte Hauptversammlung, insbesondere die Abstimmung in Bild und Ton übertragen wird,
2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (elektronische Teilnahme über ein Online-Portal) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,
3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird; Fragen können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis
17. Mai 2020, 24.00 Uhr, über ein FAQ-Tool im HV-Portal gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen wird ebenfalls über das FAQ-Tool bis zum 20. Mai 2020, 10:00 Uhr, erfolgen; und
4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird auf der Homepage ein "HV-Portal" für alle Aktionäre und Investoren zur Verfügung stellen, das die wichtigen Informationen beinhaltet und bei Bedarf entsprechend aktualisiert wird. Die gesamte Hauptversammlung wird in diesem Portal übertragen.

[1] Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, BT-Drs. 19/18110.

Über die SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Innovationen für neue Technologien

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar, Halbleiter, Medizintechnik sowie Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Telefon: +49 (6188) 440-0
Telefax: +49 (6188) 440-1110
http://singulus.de

Ansprechpartner:
Bernhard Krause
Unternehmenssprecher für Singulus
Telefon: +49 (170) 9202924
E-Mail: Bernhard.Krause@Singulus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel