IWF-Frühjahrstagung: Erhöhung der IWF-Mittel und Schuldenmoratorium dringend geboten
Noch nie in seiner 75-jährigen Geschichte hatte der IWF für die globale Finanz- und Wirtschaftsstabilität eine so wichtige Bedeutung wie jetzt in der Coronapandemie. Bereits 90 Länder haben in den vergangenen Wochen Kredithilfen beantragt, ein beunruhigender Rekord. Der IWF ist in Krisen für Entwicklungs-und Schwellenländer ein Kreditgeber letzter Instanz und damit eine unersetzliche Finanzquelle, denn diese Länder haben weniger starke Zentralbanken und Währungen, schwächere Steuersysteme und sind stärker von schwankenden Rohstofferlösen und ausländischen Finanzmitteln abhängig als die Industriestaaten.
Die derzeitigen Mittel des IWF betragen maximal 1 Billion US-Dollar, das entspricht in etwa 1% der globalen Wirtschaftsleistung. Das ist angesichts des zurzeit geschätzten globalen Einbruchs der globalen Wirtschaftsleistung (BIP) von in diesem Jahr etwa 3% viel zu wenig, selbst wenn die Mittel 2021 wie vorgesehen um 500 Mrd. Dollar erhöht würden. Es ist wichtig und in ihrem eigenen Interesse, dass die Industriestaaten dem IWF ihre finanzielle Unterstützung zugesichert haben. Aber diese Krise erfordert ein noch energischeres Gegensteuern, um einen Kollaps von Wirtschaft und Gesellschaft in ärmeren Ländern zu vermeiden. Es ist zu befürchten, dass der wirtschaftliche Einbruch, wenn er die Entwicklungs- und Schwellenländer ähnlich hart trifft wie die Industriestaaten, mindestens doppelt so schwer wird wie in 2008, auch weil diese Länder heute ein erheblich größeres Gewicht in der Weltwirtschaft haben als damals. Daher ist eine Verdopplung der IWF-Mittel auf über 2 Billionen Dollar nötig, insbesondere durch eine Ausweitung der Kreditlinien der Industriestaaten an den IWF. Nur so kann verhindert werden, dass die Entwicklungs- und Schwellenländer sowohl als Beschaffungs- und Absatzmärkte als auch gesellschaftlich geschwächt und destabilisiert werden.
Zudem wäre ein Schuldenmoratorium für alle jetzt beim IWF Hilfe suchenden Entwicklungsländer von hoher Bedeutung. Alle Zins- und Tilgungszahlungen sollten für bis zu 2 Jahre ausgesetzt werden, also über die derzeit vorgeschlagenen 6 Monate hinaus. Dabei müssen sich auch private Investoren und staatliche Gläubiger wie China in eine konzertierte Aktion einbinden lassen. Andernfalls bliebe das Moratorium wirkungslos, da freiwerdende Gelder in die Kassen dieser Gläubiger flössen, statt dem Staat und der heimischen Wirtschaft zur Verfügung zu stehen. Die vom IWF bereitgestellten Zuschüsse zur Erleichterung der Schuldenbedienung von 500 Mio. Dollar erreichen nur die 25 ärmsten Schuldner des IWF, nicht aber die fortgeschritteneren Entwicklungsländer. Eine UN-Resolution könnte das Moratorium rechtlich absichern und Klagen auf Rückzahlung verhindern. Als Modell könnte eine Resolution für den Irak aus dem Jahr 2003 gelten, die einen Schuldenerlass vorsah und das Land damals effektiv vor Klagen privater Gläubiger schützte.
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