Bauen & Wohnen

Pandemie-Gesetz in NRW verabschiedet

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag mit großer Mehrheit das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie (Pandemie-Gesetz) für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Sollte es zu schlimmeren Entwicklungen durch die Corona-Pandemie kommen, so sieht das Gesetz weitreichende Regierungsbefugnisse vor. Nicht nur im Gesundheitswesen, auch im Verwaltungswesen, kommt es zu Veränderungen.

Durch die bis zum 31. März 2021 befristete Novelle wird u.a. das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung dazu befugt, Verfahren für die elektronische Abwicklung der nach Landesbauordnung durchzuführenden Verwaltungsverfahren – also insbesondere Baugenehmigungen – per Rechtsverordnung zu regeln. Diese müssen bis zum Jahresende erlassen werden. Die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bewertet das Vorgehen der schwarz-gelben Landesregierung in der Krise als positiv und sieht diese auch als Chance an.

"Dies ist ein positiver und wichtiger Schritt in einer schwierigen Zeit", begrüßt Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen, die Ergänzung des Bauordnungsrechts. Die aktuelle Krise zeigt, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen in möglichst allen Verwaltungsbereichen erhalten bleiben muss. "Dies gilt auch für die Baubehörden. Personalmangel und Bearbeitungsrückstau erschweren seit langem die Baurechtsschaffung in vielen Kommunen. Die digitale Bearbeitung von Bauanträgen muss sowohl am Arbeitsplatz als auch im Home Office zum Selbstverständnis einer modernen Verwaltung werden."  

Rückmeldungen der BFW- Mitgliedsunternehmen deuten bereits an, dass es nicht nur bei Baugenehmigungen hakt. Manche Kommunen finden alternative Wege, um politische Beschlussfassungen für Bebauungsplanverfahren herbeizuführen. Da, wo dies nicht der Fall ist, kommt es zu Verzögerungen, deren zeitliche Dauer nicht absehbar ist. "Hier braucht es dringend einen Ausweg, der alle politischen Gremien wieder arbeitsfähig macht. Das gleiche gilt für Beteiligungsverfahren. Auch hier müssen Gesetze die Möglichkeiten der Digitalisierung mehr als bisher und nicht nur in Krisenzeiten berücksichtigen, ohne dabei demokratische Prinzipien zu verletzen", so BFW NRW-Geschäftsführerin Elisabeth Gendziorra.

Über BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört.

Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50% des Wohnungs- und 30% des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14% des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Der BFW NRW vertritt die Interessen von 300 Mitgliedern und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V
Oststraße 55
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 93655407
http://www.bfw-nrw.de

Ansprechpartner:
Maurice Schirmer
Referent Startegie und Kommunikation
Telefon: +49 (211) 936554-03
E-Mail: m.schirmer@bfw-nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel