Im Januar 2020 registrierten die deutschen Amtsgerichte 1 609 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 5,4 % weniger als im Januar 2019. Auch wenn die Zahl der
beantragten Unternehmensinsolvenzen zurückgegangen ist, liegen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger mit 4,0 Milliarden Euro deutlich höher als im Vorjahresmonat: Im Januar 2019 hatten sie bei 1,2 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Januar 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im Januar 2019.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2020 mit 275 Fällen (Januar 2019: 300) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 247 Insolvenzanträge (Januar 2019: 265). Im Gastgewerbe wurden 185 Insolvenzanträge gemeldet (Januar 2019: 208).
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 386 übrige Schuldner im Januar 2020 Insolvenz an (-4,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5 453 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 1 599 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_136_52411.html
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.