Handwerkskammer Reutlingen ermöglicht Eisdielen in Baden-Württemberg Verkauf an der Theke
Eisdielen durften fünf Wochen kein Eis verkaufen – Abhol- und Lieferservice ausgenommen – , auch dann nicht, wenn sie alle Sitz- und Stehgelegenheiten für die Kunden entfernt hätten. Argumentiert wurde seitens einiger Behörden damit, dass Eis kein "überlebenswichtiges" Produkt sei und der Unternehmer die Warteschlangen nicht kontrollieren könne. „Eine widersprüchliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass beispielsweise Konditoreien weiterhin ihre Kuchen, Torten und Pralinen herstellen und verkaufen durften. „Auch wenn’s natürlich schmeckt, wird man auch bei Konditorwaren kaum zu dem Ergebnis kommen können, dass diese ‚überlebenswichtig’ sind“, so Schweizer.
Nun ist der Sommer, zumindest was die kulinarischen Genüsse angeht, gerettet. Die Anfrage beim BWHT und die damit verbundene Bitte, sich für eine Öffnung der Eisdielen in Baden-Württemberg einzusetzen, wurde von der Landesregierung erhört.
Grundsätzlich bleibt es allerdings dabei, dass Kommunen eigenständig auch schärfere Regeln erlassen dürfen.
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