Bauen & Wohnen

Haus & Grund zur Zweitwohnungsnutzung; Keine Zweitwohnungsverbotsorgien

Die Diskussion zur Nutzung der Zweitwohnungen hält an. Das Land und die Kreise schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu (Siehe zum Beispiel Kieler Nachrichten vom 21. April 2020, Seite 11). Die Rechtslage in den für die Nutzungsuntersagung von Zweitwohnungen zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten ist innerhalb Schleswig-Holsteins unterschiedlich. Während Eigentümer in Nordfriesland ihre Zweitwohnungen (im Amtsdeutsch: Nebenwohnungen) nutzen dürfen, wenn die Hauptwohnung auch in Schleswig-Flensburg, Steinburg, Dithmarschen oder der Stadt Flensburg ist, dürfen im Kreis Ostholstein nur Personen mit Erstwohnsitz in Ostholstein dort ihre Zweitwohnung nutzen. Ähnlich sieht es Kreis Plön aus. In Kiel und Lübeck zum Beispiel gibt es diesbezüglich anscheinend gar keine Regelung.

Dazu erklärte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendes wörtlich:

„Die Eigentümer brauchen keine Zweitwohnungsverbotsorgien, sondern Rechtsklarheit. Die Kreise müssen unverzüglich aufhören, sich gegenseitig überbieten zu wollen. Es ist ein absurder Schildbürgerstreich, wenn Eigentümer ihre Zweitwohnung in Schilksee (Landeshauptstadt Kiel) nutzen dürfen, in Heikendorf auf der anderen Seite der Förde (Kreis Plön) aber nicht; in Travemünde ist es erlaubt, im benachbarten Timmendorfer Strand wieder nicht. In Nordfriesland dürfen Flensburger ihre Zweitwohnung nutzen, Kieler aber nicht. Offenbar denkt der Kreis Nordfriesland, dass von einem Flensburger geringere Gefahren ausgehen als von Einwohnern der Landeshauptstadt. Das ist schlicht und ergreifend grotesk!

Es ist dringend geboten, dass der zuständige Innenminister Hans-Joachim Grote ein Machtwort spricht und die Regionalfürsten in die Schranken weist. Die praktizierte Kleinstaaterei führt auch zu Zwist zwischen den Bürgern und zu Denunziantentum. Das schafft in der Krise vollkommen unnötigen und überflüssigen Ärger. Klare Kante ist jetzt wichtig. Entweder keiner darf seine Zweitwohnung nutzen oder jeder Schleswig-Holsteiner“

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