Finanzen / Bilanzen

Kurzarbeitergeld „Es bleibt nur der Weg zum Amt. Die Erhöhungen kommen einfach zu spät“

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zur Bewältigung der Corona-Krise erklärte Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

„Die Entscheidung, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, ist richtig, allerdings fällt die Steigerung zu gering aus und kommt deutlich zu spät. Im Gastgewerbe können die Beschäftigten realistischerweise erst im Oktober 2020 mit 80 Prozent des normalen Nettolohns rechnen. Für Hundertausende Menschen mit niedrigen Einkommen bleibt jetzt nur der Gang zum Amt, um Hartz IV zu beantragen.“

Einer Köchin in Berlin stünden nach den neuen Plänen künftig statt rund 920 Euro knapp 1.070 und ab dem siebten Monat Kurzarbeit rund 1.220 Euro zur Verfügung. Zeitler: „Für die Menschen mit niedrigen Einkommen kommen die Erhöhungen auf 70 bzw. 80 Prozent einfach zu spät. Die Staffelung geht an dem vorbei, was sie zum Leben brauchen: Kellnerinnen und Köche wissen schon heute nicht, wie sie ihre Kosten decken können – geschweige denn, wie sie bis zum Herbst durchhalten sollen. Es ist unverständlich, warum CDU und CSU nicht erkennen, dass die Leute sofort Hilfe brauchen, sondern weiter blockieren.“

Die angekündigte befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie bezeichnete Zeitler als „wichtigen Impuls, der den Neustart nach Corona deutlich erleichtern kann.“ Die Branche sei besonders betroffen, eine temporäre Entlastung sei deshalb richtig. Allerdings habe die aktuelle Krise gezeigt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat sei. Hier müsse auch das Gastgewerbe seinen Beitrag in Form von Steuern leisten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Jonas Bohl
Telefon: +49 (40) 38013-106
Fax: +49 (40) 38013-220
E-Mail: jonas.bohl@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel