Tipps & Tricks rund um das neue Corona-Kurzarbeitergeld (Corona-KUG)
Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt zwingen Unternehmen, sich mit dem Thema Kurzarbeit zu beschäftigen. Diejenigen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung mit edlohn realisieren, profitieren im Fall der Kurzarbeit davon, dass die Cloudlösung über eine Funktion zur Abrechnung des neuen Corona-KUG verfügt. Damit auch die Abrechnung des in der Vergangenheit nur selten notwendigen Kurzarbeitergelds möglichst reibungslos funktioniert, informiert eurodata seine Kunden mit einer Webinarreihe zum Corona-KUG und darüber hinaus.
„Für uns war schon in den ersten Tagen der Krise klar, dass wir unsere Anwender unterstützen wollen. Neben der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Corona-KUG in edlohn, ist uns die Beratung der Abrechner besonders wichtig. Mit einer Reihe von kostenlosen Webinaren zu Themen rund um die Abrechnung des Corona-KUG (krank, Feiertag, Aufstockung u.a.), wollen wir unseren Kunden bestmöglich helfen und das selbstverständlich kostenlos“, sagt Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG in Saarbrücken.
Im April haben bereits drei Webinare mit mehr als 3.000 Teilnehmern stattgefunden; weitere Webinare werden folgen. Um dem enormen Informationsbedarf gerecht zu werden und den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich spezielle Aspekte noch einmal in Ruhe anzusehen, stellt eurodata ihnen sowohl die Mitschnitte der Webinare als auch die Foliensätze kostenfrei zur Verfügung.
Webinare zum Arbeitsrecht on top
Ergänzend dazu hat das Unternehmen mit Dr. Uwe Schlegel, einen der profiliertesten Arbeitsrechtler in Deutschland gewinnen können. Er geht in seinem Webinar „Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona-Krise“ auf ganz praktische Fragestellungen rund um die Kurzarbeit ein. Christof Kurz: „Wir haben mit Dr. Schlegel, dem Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte GmbH in Köln, den absolut richtigen Mann gefunden, der unseren vielen Anwendern die arbeitsrechtlichen Leitplanken bei der Abrechnung von Corona-KUG vermitteln kann. Natürlich sind Fragestellungen zum Arbeitsrecht im konkreten Fall am Ende immer Sache eines Anwaltes, aber Dr. Schlegel versteht es ausgezeichnet, komplexe Themen auf den Punkt zu bringen. Wir freuen uns auf eine Fortsetzung der Serie.“
Weitere Informationen auf www.edlohn.de
Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud "Made in Germany" aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission.
eurodata AG
Großblittersdorfer Str. 257-259
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 8808-0
Telefax: +49 (681) 8808-300
https://www.eurodata.de/
Leiter Corporate Marketing
Telefon: +49 (681) 8808-734
Fax: +49 (681) 8808-300
E-Mail: m.metz@eurodata.de