Besuchsregelungen in Altenpflegeheimen dürfen nicht zum Spiel auf Leben und Tod werden
Aus guten Gründen gibt es heute in stationären Einrichtungen der Altenpflege strenge Besuchsregelungen. Die alten, ja meist hochbetagten Bewohner sind oft multimorbid erkrankt, sehr viele sind dement und können ohne die Hilfe des Personals in den Heimen ihr Leben nicht mehr steuern. Sie gehören folglich zur Hochrisikogruppe mit Blick auf Ansteckungen und Erkrankungen mit dem oft tödlich verlaufenden Corona-Virus. Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: ,,Natürlich können auch wir nur zu gut verstehen, wenn die alten Menschen in den Pflegeeinrichtungen ihre Tochter, ihren Sohn, die Enkel sehen wollen oder die Angehörigen ihre pflegebedürftigen Eltern. Aber noch ist der Verlauf der Pandemie nicht so positiv, dass Schutz und Sicherheit einfach gelockert oder beiseite geschoben werden dürfen. Wer sich im Alter, vor allem dann, wenn etliche Vorerkrankungen vorliegen, ansteckt, spielt mit dem Leben. Da sind sich alle Mediziner und Virologen einig. Und wer sich ansteckt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das gesamte Personal in einem Heim, das sich unendlich müht, unversehrt durch diese schwere Zeit zu kommen. “
Für den Arbeitgeberverband Pflege sind die wenig durchdachten Lockerungsübungen bei den Besuchsverboten oder Verboten von Ausgangsbeschränkungen, wie sie jetzt auf breiter Front, etwa in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein angekündigt wurden, verantwortungslos. Fiedler: ,,Viele Heime tun viel, dass die Kommunikation ihrer Bewohner weiter funktioniert und kaufen Tablets. Pflegeheime sind für alte und mehrfach erkrankte Menschen sehr sichere Orte. Das muss so bleiben. Unsere Verantwortung ist es, alle Menschen im Heim, Pflegebedürftige und das gesamte Personal, weiter bestmöglich zu pflegen und zu schützen. Notfalls auch vor sich selbst. Alle Beschäftigten wie auch alle Bewohner haben das Recht auf persönliche Unversehrtheit. Und die Frage bleibt: Wer trägt im Ernstfall die Verantwortung, wenn etwas passiert? Noch liegt auch dem Arbeitgeberverband Pflege kein überzeugendes einheitliches Sicherheits- und Hygienekonzept vor, das überhastete Lockerungsübungen im Einzelfall risikolos erscheinen lässt. Die Heime tragen im Zweifelsfall die volle Verantwortung.“
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der Arbeitgeberverband Pflege war viele Jahre berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Unternehmerverbände Niedersachsen, der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft und der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
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