Gesundheit & Medizin

Kooperation bei der Ausbildung von Pflegefachkräften in der psychiatrischen Pflege

Seit Jahresbeginn 2020 gilt das neue Pflegeberufegesetz. Seither sind die bisherigen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen „generalistischen Pflegeausbildung“ zusammengefasst. Damit ändert sich nicht nur der Berufsabschluss zum „Pflegefachfrau /-mann“, es eröffnen sich für die Absolventen auch interessante und neue berufliche Entwicklungschancen. Denn im Fokus der theoretischen und praktischen Ausbildung steht jetzt die Pflege von Menschen aller Altersgruppen – vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen – in allen Pflegeinrichtungen, sei es in den ALB FILS KLINIKEN als Akutklinik, in Reha-Kliniken, Pflegeheimen, Sozialstationen oder im KLINIKUM CHRISTOPHSBAD, dem für den Landkreis Göppingen und die Region zuständigen Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie.

In der generalistischen Ausbildung bietet sich den Auszubildenden die Chance, einen Vertiefungsbereich zu wählen, der ihren Interessen entspricht und dann auch im Abschlusszeugnis explizit benannt ist. Wählbar ist eine Vertiefung in der stationären Akutpflege, der pädiatrischen Pflege, der stationären oder ambulanten Langzeitpflege oder neuerdings auch in der psychiatrischen Pflege.

Viele psychiatrische Fachkrankenhäuser haben ihren Nachwuchs in eigenen Pflegeschulen selbst ausgebildet. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz kam Verunsicherung auf, da im Januar 2020 unerwartet von den Bundesministerien für Gesundheit sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Stellungnahme den Psychiatrien die Eignung abgesprochen wurde, weiter auszubilden. Die Sozialminister der Bundesländer, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V., die psychiatrischen Einrichtungen, die Landkreise und viele andere politische Interessensvertretungen haben dem nachdrücklich widersprochen. Eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung steht aktuell noch aus, doch ist inzwischen bekannt, dass an dieser Aussage wohl nicht festgehalten wird. Unklar ist allerdings noch, wann diese Entscheidung getroffen und das Pflegeberufegesetz entsprechenden ergänzt wird. Deshalb haben im Landkreis Göppingen das KLINIKUM CHRISTOPHSBAD und die ALB FILS KLINIKEN einen Kooperationsvertrag geschlossen. Erklärtes Ziel ist, gemeinsam eine hervorragende pflegerische Ausbildung zu ermöglichen.

Um das gesetzlich geforderte Ausbildungsziel zu erreichen, wird der praktische Teil der Pflegeausbildung sowohl in den ALB FILS KLINIKEN als auch im KLINIKUM CHRISTOPHSBAD stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt erhalten Bewerber und Bewerberinnen ihren Ausbildungsvertrag von den ALB FILS KLINIKEN. Sollte die gesetzliche Änderung beschlossen sein, können zukünftig jährlich bis zu zehn Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit dem KLINIKUM CHRISTOPHSBAD abschließen und einen Großteil ihrer praktischen Ausbildung dort auf den neurologischen, psychosomatischen und psychiatrischen Abteilungen absolvieren. Der theoretische Unterricht findet in der Schule für Pflegeberufe der ALB FILS KLINIKEN statt.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Schule für Pflegeberufe einen hochqualifizierten und kompetenten Ausbildungspartner gewonnen haben. Bewerber und Bewerberinnen, die im Herbst bei uns die Ausbildung beginnen möchten, können sich gerne schon jetzt bewerben“, so Birgit Gambert, die Pflegedirektorin im KLINIKUM CHRISTOPHSBAD. Die nächste Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann mit Vertiefung „Psychiatrische Pflege“ bzw. „Stationäre Akutpflege“ beginnt am 1. Oktober 2020. „Bewerbungen können schon jetzt an das KLINIKUM CHRISTOPHSBAD oder an die Schule für Pflegeberufe der ALB FILS KLINIKEN gerichtet werden“, so Sabine Becker, Leiterin der Schule für Pflegeberufe der ALB FILS KLINIKEN. „Voraussetzungen sind ein mittlerer Schulabschluss, soziale Kompetenzen und ein pflegerisches Praktikum. Bewerber, die einen entsprechenden Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen eine Anerkennung ihrer Bildungsnachweise vom Regierungspräsidium Stuttgart, einen gültigen Aufenthaltstitel und angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache“.

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