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Lockerungen im Gastgewerbe bieten eine erste Perspektive

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn-Rhein-Sieg begrüßt die gestern angekündigten Lockerungen für das Gastgewerbe, sieht allerdings noch Klärungs- und Handlungsbedarfe. „Die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Lockerungen helfen der Hotellerie in der jetzigen Lage nur bedingt“ sagt IHK-Vizepräsidentin Ruth Maria van den Elzen. „Viele Betriebe sind komplett geschlossen, einzelne Betriebe haben noch einige wenige Business-Gäste.“ Der Hotelstandort Bonn/Rhein-Sieg war bislang vom Geschäftstourismus geprägt, etwa 80 Prozent aller Übernachtungen hatten einen beruflichen Hintergrund. Ohne Tagungen, Messen oder Veranstaltungen ist nun ein großer Teil dieses Segmentes weggebrochen. Van den Elzen: „Deshalb wird das für unsere Branche kein Sprint, sondern eher ein Marathon werden. Mieten, Pachten und weitere Kosten sind so hoch, dass es schon einer weitgehenden Öffnung bedarf. Obwohl viele Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben, läuft ein großer Teil der Kosten weiter, so dass Insolvenzen drohen.“

Die für den 21. Mai angekündigte Öffnung der Hotels für den Freizeittourismus bietet daher eine Möglichkeit zur Entlastung: „Wir müssen versuchen, den lokalen und regionalen Tourismus im Sommer zu beleben. Viele werden ihren Urlaub daheim verbringen und nicht im Süden. An den Nord- und Ostseestränden sowie in den Bergen wird auch nicht genug Platz für alle sein. Also müssen wir den Gästen hier Angebote schaffen“, sagt IHK-Geschäftsführer Professor Dr. Stephan Wimmers. Das könnten etwa Wander- und Fahrradausflüge in der Region Bonn/Rhein-Sieg sein. Begleitet werden müsse das aber durch gastronomische Angebote.

Die Gastronomie darf ab dem 11. Mai unter Einhaltung von Abstands-, Hygiene- und schutzregeln wieder öffnen. „Unsere Branche hat nach der siebenwöchigen Schließung endlich wieder eine Perspektive. Lieferdienste und Mitnahmeangebote können nur einen Teil der laufenden Kosten decken“, sagt Gastronom und Hotelier Olaf Dreesen. Trotzdem liege eine Rückkehr in den normalen Betrieb in weiter Ferne, ausgefallener Umsatz könne in der Gastronomie nicht oder nur sehr beschränkt nachgeholt werden. „Unsere Unternehmen können die erforderlichen Hygienekonzepte intelligent, individuell und selbstbestimmt umsetzen. Dabei ist aber zu beachten, dass ein Restaurant, dass nur zu einem Viertel ausgelastet werden darf, seine Kosten nicht decken kann“, so Dreesen.

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