Landrat Görig bittet ausgewählte Haushalte um Unterstützung
Hintergrund der Befragung ist die geplante Aktualisierung der kommunalen Unterkunftskostensatzung aus dem Jahr 2016. Hierin ist die Höhe der angemessenen Mieten für Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII geregelt. Nach vier Jahren ist jeweils eine Überprüfung und Anpassung der festgelegten Werte erforderlich. Grundlage der Satzung ist eine spezifische Untersuchung der Mieten im Kreisgebiet.
Der Vogelsbergkreis hat aus diesem Grund Anfang des Jahres 2020 erneut das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt, eine Wohnungsmarktanalyse durchzuführen. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die Werte der Unterkunftskostensatzung geprüft und fortgeschrieben.
Nähere Auskünfte zur Erhebung erteilt Ihnen gerne auch vorab das Amt für Soziale Sicherung des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641 / 977 -250 bzw. -750.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
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