Bahn sagt übergesetzlichen Lärmschutz nördlich des Offenburger Tunnels zu
Der Regionalverband kämpft seit dem Bekanntwerden der Problematik für einen gleichwertigen und damit über dem gesetzlichen Maß liegenden Lärmschutz auf dem gesamten Trassenabschnitt. Zuletzt war dieses Thema in der Sitzung des Planungsausschusses am 13.02.2020 Beratungsgegenstand (vgl. ANHANG). Weder fachlich noch gegenüber der Öffentlichkeit hätte nach Auffassung der Regionalpolitiker vermittelt werden können, dass innerhalb eines Planfeststellungsabschnitts unterschiedliche Parameter für die Berechnung des Lärmschutzes gelten. Immer wieder wurde dabei auch an die Ergebnisse des Projektbeirats erinnert, der viele positive Festlegungen für und unter Mitwirkung der Region erreichen konnte.
Das Problem als solches war aufgetreten, weil im Verlauf der konkreten Planungen für den Tunnel Offenburg die nördliche Grenze des Planfeststellungsabschnitts immer weiter nach Norden bis kurz vor den Bahnhof Appenweier verschoben wurde. Bei den abschließenden Beratungen des Projektbeirats am 26.06.2015, dessen Beschlüsse schließlich auch in Finanzierungszusagen des Deutschen Bundestages mündeten, stand der oberirdische Streckenverlauf jedoch noch nicht fest. „Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass wir als Region viel erreichen können, wenn wir geschlossen hinter unseren berechtigten Interessen stehen“, zeigt sich auch der Verbandsdirektor des Regionalverbands, Dr. Christian Dusch überzeugt. Der Regionalverband unterstützt die regionalen Belange hinsichtlich des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn bereits seit Jahren und sieht sich auch während der Planungs- und Bauphase als Garant für die Umsetzung eines menschen- und umweltgerechten Aus- und Neubaus der Rheintalbahn.
Weitere Hinweise zur Arbeit des Regionalverbands im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau der Rheintalbahn.
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