Verbraucher & Recht

Bahn sagt übergesetzlichen Lärmschutz nördlich des Offenburger Tunnels zu

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, teilte am heutigen Montag in einem Telefonat gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein mit, dass die Finanzierung des übergesetzlichen Lärmschutzes nördlich des Offenburger Tunnels im gesamten Planfeststellungsabschnitt 7.1 von Hohberg bis Appenweier gesichert ist. „Wir freuen uns über die positive Nachricht für die Region“, sagte der Verbandsvorsitzende des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Otto Neideck, in einer ersten Reaktion. Es habe zwar etwas länger gedauert, aber der Einsatz der gesamten Region, einschließlich der Bundestagsabgeordneten, habe sich ausgezahlt. „Die Entscheidung war alternativlos. Alles andere hätte nicht zum Geist der Beschlüsse von Projektbeirat und Bundestag gepasst“, betonte Neideck. „Für uns als betroffene Region, die betroffenen Kommunen und die Bürgerinitiativen wäre es völlig abwegig gewesen, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen worden wäre“, so Neideck weiter. Er dankte ausdrücklich dem Staatssekretär Steffen Bilger für seinen Einsatz und das zufriedenstellende Ergebnis.

Der Regionalverband kämpft seit dem Bekanntwerden der Problematik für einen gleichwertigen und damit über dem gesetzlichen Maß liegenden Lärmschutz auf dem gesamten Trassenabschnitt. Zuletzt war dieses Thema in der Sitzung des Planungsausschusses am 13.02.2020 Beratungsgegenstand (vgl. ANHANG). Weder fachlich noch gegenüber der Öffentlichkeit hätte nach Auffassung der Regionalpolitiker vermittelt werden können, dass innerhalb eines Planfeststellungsabschnitts unterschiedliche Parameter für die Berechnung des Lärmschutzes gelten. Immer wieder wurde dabei auch an die Ergebnisse des Projektbeirats erinnert, der viele positive Festlegungen für und unter Mitwirkung der Region erreichen konnte.

Das Problem als solches war aufgetreten, weil im Verlauf der konkreten Planungen für den Tunnel Offenburg die nördliche Grenze des Planfeststellungsabschnitts immer weiter nach Norden bis kurz vor den Bahnhof Appenweier verschoben wurde. Bei den abschließenden Beratungen des Projektbeirats am 26.06.2015, dessen Beschlüsse schließlich auch in Finanzierungszusagen des Deutschen Bundestages mündeten, stand der oberirdische Streckenverlauf jedoch noch nicht fest. „Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass wir als Region viel erreichen können, wenn wir geschlossen hinter unseren berechtigten Interessen stehen“, zeigt sich auch der Verbandsdirektor des Regionalverbands, Dr. Christian Dusch überzeugt. Der Regionalverband unterstützt die regionalen Belange hinsichtlich des Aus- und Neubaus der Rheintalbahn bereits seit Jahren und sieht sich auch während der Planungs- und Bauphase als Garant für die Umsetzung eines menschen- und umweltgerechten Aus- und Neubaus der Rheintalbahn.

Weitere Hinweise zur Arbeit des Regionalverbands im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau der Rheintalbahn.

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