Gesundheit & Medizin

Finanzierung von Prämien für Pflegekräfte: Beim letzten Drittel sind die Länder in der Pflicht

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Beschäftigten in der Pflege eine Prämienzahlung von 1.000 Euro zugesichert. Diese soll aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Länder und Arbeitgeber sollen einen zusätzlichen Anteil in Höhe von 500 Euro übernehmen. Die Finanzierungsverantwortung muss dafür bei den Ländern liegen.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Gerade im Bereich der professionellen Pflege ist eine finanzielle Anerkennung der Leistung mehr als angebracht. Die Erwartungshaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten ist entsprechend klar: sie erwarten die Bonuszahlung in voller Höhe. Entsprechende Anfragen in den Unternehmen gibt es bereits und die Ungeduld wächst. Auf Bundesebene steht inzwischen fest, dass 2/3 der Bonuszahlung über die Pflegeversicherung finanziert werden soll. Das verbleibende Drittel in Höhe von 500 Euro soll über die Länder oder Arbeitgeber aufgebracht werden. Eine klare Finanzierungsverantwortung fehlt.

Der VDAB fordert, dass das verbleibende Drittel der Prämienzahlung wenn schon nicht vom Bund, dann vollständig von den Bundesländern übernommen wird. Die Länder müssen eine Finanzierungszusage über das verbleibende Drittel geben.
Die Arbeitgeber dürfen nicht in Ausfallhaftung für eine fehlende oder unzureichende Landesfinanzierung genommen werden. Es wäre ein fatales Zeichen an die Pflegekräfte, wenn es in der Konsequenz zu unterschiedlich hohen Bonuszahlungen in den verschiedenen Bundesländern kommt. Außerdem ist die Kostenübernahme durch die Unternehmen bei fehlender Refinanzierung finanziell unmöglich. Es ließe auch kaum begründen, wie Pflegeunternehmen, die unter dem Rettungsschirm der Pflegeversicherung stehen, gleichzeitig den Beschäftigten Prämien aus einer ohnehin schon leeren Porto-Kasse zahlen sollen.

Die gesamte Diskussion um die Finanzierung sorgt jetzt schon für Unverständnis und Unmut unter den Beschäftigten, und das zu Recht. Man kann nicht bei jeder Gelegenheit die Leistungen der Pflege in den Himmel loben und sich dann aus der Verantwortung ziehen. Die Bundesländer müssen jetzt Flagge zeigen und die Finanzierung der restlichen Prämie zusagen.“

Über den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 (2054) 9578-0
Telefax: +49 (2054) 9578-40
http://www.vdab.de/home/

Ansprechpartner:
Jens Ofiera
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 20059079-17
E-Mail: jens.ofiera@vdab.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel