Gesundheit & Medizin

Deutscher Pflegerat: ePflegebericht überzeugt in der Anwendung

„Krankenhäuser, ambulante oder stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und Pflegdienste können künftig erstmalig den gleichen Pflegebericht nutzen. Über die Sektorengrenzen könnte damit der Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen bewiesen“, weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin.

„Gezeigt hat sich, dass die mit der Hilfe des ePflegeberichts übermittelten pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz übertrafen. Da der ePflegebericht zudem auf einer einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben. Er ist für alle in der professionellen Pflege Tätigen nutzbar. Das ist ein enormer Vorteil.

Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron, eventuell noch vor Eintreffen der pflegebedürftigen Person in der Zieleinrichtung zu übermitteln, verschafft ihm einen weiteren Vorteil gegenüber bisherigen papierbasierten Überleitungsbögen.

Von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 sind inzwischen sowohl für seine Struktur als Clinical Document Architecture (CDA)-Dokument als auch für seine Schnittstelle im FHIR-Format Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt worden. Damit ist der Weg eröffnet für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden Telematik-Infrastruktur.

Diese Nutzung bietet sich umso mehr an, als die Berufsgruppe der Pflegenden mittlerweile ausdrücklich als Teilnehmerin an der deutschen Telematik-Infrastruktur genannt wird.

Die Dringlichkeit der Nutzung des ePflegeberichts wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an COVID-19 erkrankte Personen in allen Phasen ihrer Erkrankung von Pflegenden betreut werden und dieser Berufsgruppe traditionell eine Rolle als Informationsdrehscheibe auch für andere Berufsgruppen zukommt.“

Hintergrund:

Entstanden ist der standardisierte ePflegebericht unter der Schirmherrschaft des Deutschen Pflegerats. Erarbeitet wurde er von der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück unter Leitung von Frau Prof. Dr. Ursula Hübner (u.huebner@hs-osnabrueck.de) sowie Frau Mareike Przysucha, MSc (epflegebericht@hs-osnabrueck.de), jeweils Hochschule Osnabrück. Informationen über den ePflegebericht sind abrufbar unter https://www.hs-osnabrueck.de/forschungsgruppe-informatik-im-gesundheitswesen/

Der ePflegebericht wurde einer Evaluation unterzogen und mit insgesamt 114 Überleitungsbögen aus deutschen Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten abgeglichen auf die Frage, ob die in den Überleitungsbögen dargestellten pflegerischen Inhalte im ePflegebericht abgebildet werden können, was bejaht werden konnte.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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