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Ausflugswetter lockt nach draußen: Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin im ÖPNV

Am bevorstehenden langen Wochenende gutes Ausflugswetter erwartet. An- und Abreise mit der BRB ist umweltschonend und rücksichtsvoll für Bewohner der Urlaubsregionen. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord des ÖPNV und an Bahnsteigen nach wie vor behördlich erlassen. Appell an Fahrgäste, die Hygieneregeln zu beachten und möglichst Züge außerhalb der Hauptreisezeiten zu nutzen.

Bereits vergangenes Wochenende wurden einige BRB-Züge v.a. im Netz Oberland zu den beliebten Ausflugszeiten merklich besser genutzt als in den Wochen zuvor, in denen die strikten Beschränkungen gegolten hatten. Die Lockerung der Beschränkungen macht sich auch bei der BRB bemerkbar, jedoch war die Nutzung des Angebots am vergangenen Wochenende immer noch um 60 bis 70% niedriger, als an vergleichbaren Wochenenden des Vorjahres.

Für das kommende Wochenende, das mit dem morgigen Vatertag beginnt, ist gutes Wetter prognostiziert, das zu Ausflügen in die Berge und an die Seen rund um Füssen, Dießen, Tegernsee und Traunstein einlädt. Die An- und Abreise mit der BRB schont dabei die Umwelt und ist eine rücksichtsvollere Alternative zum eigenen Auto: Bereits am vergangenen Wochenende klagten Urlaubsregionen wie Kochel am See und Tegernsee über zugeparkte Straßen und Dauerstau. Mit den Zügen der BRB sind einige der schönsten Urlaubsorte Bayerns bequem zu erreichen und bei Einhaltung der Hygieneregeln auch vollkommen sicher.

Es gilt jedoch an Bord der Züge Regeln zu beachten, die auf behördlichen Anordnungen fußen: Da das Abstandsgebot im ÖPNV von 1,5 Metern an vielen Bahnsteigen und an Bord der Züge oft nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, um sich selbst und andere zu schützen. Ferner ist, wenn möglich, ausreichend Abstand zwischen sich und andere zu bringen. Am einfachsten geht dies, wenn sich Fahrgäste an den Bahnsteigen und in den Zügen so gut wie möglich verteilen. Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus Sicherheitsgründen seit jeher begrenzt, Radleinweiser an den wichtigsten Unterwegshalten kontrollieren die korrekte Platzierung von Fahrrädern und verweisen, falls nötig, auf die nächste Zugverbindung. Mitunter lohnt es sich, die Anreise vor 8:00 oder nach 11:00 Uhr und die Abreise vor 15:00 oder nach 19:00 Uhr zu planen. Diese Züge sind erfahrungsgemäß schwächer ausgelastet. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und solche mit Kinderwägen haben Vorrang in der Beförderung.

„Zu den von Ärzten und Wissenschaftlern angemahnten Empfehlungen zur Hygiene gehört, neben dem selbstverständlichen Händewaschen und dem Niesen in die Armbeuge, auch, grundsätzlich auf Essen und Trinken im Zug zu verzichten“, so Fabian Amini, Geschäftsführer der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der Bayerischen Regiobahn GmbH. „Die Gastronomie hat wieder geöffnet und so steht einer Brotzeit am Ziel und vor der Fahrt mit uns nichts im Wege. Wir freuen uns sehr, dass die Fahrgäste wieder in unsere Züge zurückkehren, um Ausflüge zu unternehmen, apellieren jedoch eindringlich an die Einhaltung aller Pflichten, insbesondere der Maskenpflicht.“ Während unter der Woche im Berufsvekehr die Maskenpflicht sehr gut angenommen wird, gibt es im Ausflugsverkehr leider einige wenige Fahrgäste, die sich uneinsichtig zeigen. Daher wird die Bundespolizei in Abhängigkeit der Einsatzlage einzelne Züge der BRB am morgigen Vatertag und dem kommenden Wochenende abschnittsweise begleiten.

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