Live-Streaming: BLM verlängert vereinfachtes Anzeigeverfahren bis 1. Juli
Seit Ende März wurden der BLM mehr als 70 Angebote, die größtenteils die Übertragung von Gottesdiensten oder Sportangeboten von Vereinen betrafen, angezeigt. Dieses kulante und kostenfreie Vorgehen war aufgesetzt worden, um vor allem kurzfristig Kompensation für abgesagte Veranstaltungen zu schaffen. So wurden und werden – auch ohne formelle Lizenzerteilung – zeitlich befristet solche Übertragungen geduldet, sofern sie im Übrigen das Rundfunkrecht einhalten.
Doch auch wenn der pragmatische Umgang mit Live-Streams befristet um einen Monat verlängert wird – wer längerfristig journalistisch-redaktionell gestaltete Rundfunkangebote im Netz plant, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit eine Zulassung beantragen. Gerne unterstützt die BLM, die für die Zulassung von Streaming-Angeboten mit Sitz in Bayern zuständig ist, Antragsteller zeitnah und pragmatisch.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe, die geltenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) für Live-Streams zu vollziehen. Aktuell werden Angebote auf Grundlage der vereinfachten Anzeige vorläufig geduldet, da das Abwarten eines Zulassungsverfahrens bei krisenbedingt kurzfristig geplanten und nicht auf längere Zeit angelegten Übertragungen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Alle Informationen zu Live-Streaming finden Sie hier.
Kultur und Kirche live im Netz – dank Live-Streaming ist auch in Corona-Zeiten die gesellschaftliche Teilhabe an Veranstaltungen sowie Bildungs- oder Sportangeboten möglich. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verlängert das vereinfachte Anzeigeverfahren für Live-Streams jetzt aufgrund der andauernden Sondersituation bis 1. Juli.
Seit Ende März wurden der BLM mehr als 70 Angebote, die größtenteils die Übertragung von Gottesdiensten oder Sportangeboten von Vereinen betrafen, angezeigt. Dieses kulante und kostenfreie Vorgehen war aufgesetzt worden, um vor allem kurzfristig Kompensation für abgesagte Veranstaltungen zu schaffen. So wurden und werden – auch ohne formelle Lizenzerteilung – zeitlich befristet solche Übertragungen geduldet, sofern sie im Übrigen das Rundfunkrecht einhalten.
Doch auch wenn der pragmatische Umgang mit Live-Streams befristet um einen Monat verlängert wird – wer längerfristig journalistisch-redaktionell gestaltete Rundfunkangebote im Netz plant, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit eine Zulassung beantragen. Gerne unterstützt die BLM, die für die Zulassung von Streaming-Angeboten mit Sitz in Bayern zuständig ist, Antragsteller zeitnah und pragmatisch.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe, die geltenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) für Live-Streams zu vollziehen. Aktuell werden Angebote auf Grundlage der vereinfachten Anzeige vorläufig geduldet, da das Abwarten eines Zulassungsverfahrens bei krisenbedingt kurzfristig geplanten und nicht auf längere Zeit angelegten Übertragungen im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Alle Informationen zu Live-Streaming finden Sie hier.
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