Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall
Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall."
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In rund 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 121.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de
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