Raserei trotz blutenden Fingers verboten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass keine rechtfertigende Notstandssituation vorliege, wenn ein Ehemann seine Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten wollte. In dem konkreten Fall fuhr der Betroffene auf dem Weg ins Krankenhaus zu schnell. Seine Frau hatte sich in den Finger geschnitten und die Wunde blutete stark. (Az.: 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19).
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