Verbraucher & Recht

Nicht gezahlte Stromrechnung – Wie hoch dürfen die Mahnkosten sein?

  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Mahnkosten-pauschalen von rheinland-pfälzischen Energieversorgern überprüft.
  • Sechs Anbieter wurden wegen zu hoher Mahnkosten abgemahnt.
  • Bundesgerichtshof: Pauschale darf maximal zwei Euro betragen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im April die Mahnkostenpauschalen von rheinland-pfälzischen Stromversorgern überprüft. Lediglich bei 14 von 57 Versorgern in Rheinland-Pfalz konnten die Vertragsbedingungen über eine Recherche auf der jeweiligen Internetseite ermittelt werden. Bei mehreren dieser Anbieter lagen die geforderten Pauschalen deutlich über dem Betrag, den der Bundesgerichtshof für zulässig hält. Die Verbraucherzentrale hat daher sechs Anbieter abgemahnt, die den Kunden für eine Mahnung 4,85 bis 6,00 Euro in Rechnung stellten. Alle sechs Unternehmen gaben eine Unterlassungserklärung ab.

„Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mahnpauschale in Stromversorgungsverträgen nur so hoch sein darf, wie die daraus entstehenden Kosten“, erläutert Jenny Häußer, Referentin Kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale.

Kommt der Stromkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach und fordert der Stromversorger erneut die Zahlung, werden die Kosten für diese Mahnung in der Regel dem Kunden in Rechnung gestellt. Eingefordert werden dürfen jedoch nur die Kosten für Material und Porto. Personalkosten für das eigene Forderungsmanagement sind nach Meinung des obersten deutschen Zivilgerichts durch den Stromanbieter selbst zu tragen. Zulässig ist demnach ein Betrag zwischen einem und zwei Euro.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sieben Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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