Bundesrat: Lohnersatz für alle Eltern von Kindern mit Behinderung
- VdK begrüßt Corona-Steuerhilfegesetz
- Bentele: „Pflege und Kindererziehung gleich behandeln“
Über weitere staatliche Hilfen während der Pandemie stimmt der Bundesrat am heutigen Freitag, den 5. Juni, ab. Dazu zählt auch ein Corona-Steuerhilfegesetz, das unter anderem den Anspruch auf Lohnersatz für Eltern verlängert, die wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können. Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung profitieren. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele begrüßt das Corona-Steuerhilfegesetz. Bentele sagte:
„Eltern brauchen finanzielle Gewissheit, bis alles wieder im Normalbetrieb läuft. Ein längerer Anspruch auf Lohnersatz für Eltern ist ein richtiger Schritt. Zusammen stehen beiden Elternteilen nun 20 Wochen zur Verfügung, in denen sie Lohnersatz nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten können. Vorher war der Anspruch auf sechs Wochen pro Elternteil befristet, die längst verstrichen sind. Der VdK hatte deshalb gefordert, die Frist zu verlängern. Wir haben uns durchgesetzt. Nach den Müttern dürfen jetzt also auch die Väter die Anträge ausfüllen und sich um die Kinder kümmern.“
Als Erfolg wertet Bentele auch, dass alle Angehörigen von Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Verdienstausfall haben sollen. Bisher bekamen Eltern nur für behinderte Kinder bis 18 Jahre, deren Schule oder Kindertagesstätte geschlossen hat, einen Lohnersatz. Bentele dazu:
„Wir sind erleichtert, dass diese Leistung auf Eltern mit älteren Kindern mit Behinderung ausgeweitet wurde. Auch sie haben nun einen Anspruch auf Lohnersatz, wenn die Tageseinrichtung geschlossen ist. Als VdK vermissen wir noch staatliche Hilfen für die Pflegebedürftigen. Denn auch Tagespflegeeinrichtungen für Demenzkranke sind immer noch geschlossen. Die Angehörigen müssen die Betreuung zu Hause leisten. Wir fordern, Pflege und Kindererziehung gleich zu behandeln.“
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