Gesundheit & Medizin

Konjunkturprogramm: Wo bleibt die Pflege?

Der Koalitionsausschuss hat im Rahmen eines Konjunkturpakets zur Bewältigung der Corona-Krise ein Investitionsprogramm für den Gesundheitssektor beschlossen. Der Pflegesektor wird dabei mit keinem Wort erwähnt und an anderer Stelle soll die Wohlfahrt einseitig gefördert werden.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Das vorgelegte Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Regierungskoalition soll die Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen, den Wohlstand sichern und die Zukunftsfähigkeit stärken. Leider sucht man darin aller Solidaritätsbekundungen zum Trotz die Pflege vergeblich. Im Abschnitt zur Stärkung des Gesundheitswesens wird der Pflegesektor mit keinem Wort erwähnt.

Wie für die Krankenhäuser sind auch für die Pflege Investitionen und Förderungen jetzt dringend erforderlich. Der Rettungsschirm für die Pflege im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes sichert aktuell die wirtschaftliche Existenz der Pflegeunternehmen. Wir erwarten, dass ein auf die Zukunft gerichtetes Konjunkturpaket jetzt auch den Pflegesektor mit relevanten Investitionen zukunftsfit macht. Insbesondere für den pflegerischen Mittelstand ist die coronabedingte fehlende Refinanzierung der Investitionskosten eine große Last. Ein Investitionsprogramm für die Pflege wäre jetzt die Chance für einen Ausgleich.

Die Förderung „Sozial & Mobil“ im sogenannten Zukunftspaket macht uns fassungslos, denn hier sollen bei der E-Mobilität einmal mehr allein Unternehmen der Wohlfahrtspflege gefördert werden. Die privaten Unternehmen bleiben ohne jeden sachlichen Grund außen vor. Dies hat mit Fairness und Wertschätzung nichts zu tun. Mit Blick auf die während der Corona-Pandemie immer wieder hervorgehobenen systemrelevanten Leistungen aller in der Pflege tätigen Unternehmen ist das ein Schlag ins Gesicht privater Träger.  Im Sinne einer Gleichbehandlung fordern wir, dass ausnahmslos alle sozialen Dienste von dem Programm profitieren. Die aktuelle formulierte Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und damit auch gegen geltendes EU-Recht.

Der VDAB wird das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket kritisch begleiten. Die Pflege ist eine für die deutsche Wirtschaft mehr als relevante Zukunftsbranche und muss daher bei Investitionsprogrammen berücksichtigt werden.“

Über den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 (2054) 9578-0
Telefax: +49 (2054) 9578-40
http://www.vdab.de/home/

Ansprechpartner:
Jens Ofiera
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 20059079-17
E-Mail: jens.ofiera@vdab.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel