Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI)
PAK-Werte sechzehnmal höher als erlaubt – Chrom um das 31-fache überschritten!
Arsen, Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Zink, Chrom, Sulfat, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB (Polychlorierte Biphenyle). Diese Schadstoffe seien in unerlaubter Konzentration im Erdaushub enthalten, den die Krombacher Brauerei seit 2017 in Krombach in zwei Haufwerken offen lagert.
Zum Teil seien die Belastungen bei Nickel, Chrom und PAK so hoch, dass das Material in einer Deponie für schadstoffhaltige mineralische Abfälle der Klasse DK I entsorgt werden muss. Von den ca. 45.000 m³ gelagerten Erdmassen dürften wegen der Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte ca. 30.000 m³ nicht weiter offen gelagert und müssten schnellstmöglich entsorgt werden. Das habe die Stadt Kreuztal in einem Bescheid vom 29.05.2020 von der Krombacher Brauerei so bereits gefordert.
Der NI lägen inzwischen die Prüfberichte des Wendener Umweltlabors Horn & Co. Analytics GmbH vor, das die aus dem gelagerten Erdaushub entnommenen Proben untersucht hat. Betrachte man die Ergebnisse im Einzelnen, werde das dramatische Ausmaß der von der Brauerei und den Behörden in Kauf genommenen Gefährdung für Mensch und Tier erkennbar.
PAKs, insbesondere Benzo(a)pyren, seien krebserregend. Zum Teil lägen die gemessenen PAK-Werte sechzehnmal höher als erlaubt. Der für eine offene Lagerung erlaubte Grenzwert für Benzo(a)pyren liege bei 0,3 mg/kg. Er werde in einer Probe mit 2,71 mg/kg um das mehr als neunfache überschritten.
Schwermetalle wie Arsen, Blei, Quecksilber könnten Menschen schon in geringen Konzentrationen krank machen. Der zulässige Bleigehalt für Material, das als unbelastet gilt und offen gelagert werden darf, liege bei 70 mg/kg und werde beispielsweise in einer Probe mit 444 mg/kg um das sechseinhalbfache überschritten.
Nickel erhöhe u.a. das Risiko, an Krebs zu erkranken und könne allergische Hautreaktionen auslösen. Der zulässige Nickelgehalt für Z0-Material, das offen gelagert werden darf, liege bei 50 mg/kg und werde hier mit bis zu 936 mg/kg um das 18-fache überschritten.
Chrom – ein Spurenelement – könne über die Atemwege, Nahrung und das Trinkwasser sowie über Hautkontakt aufgenommen werden. Werde zu viel an Chrom aufgenommen, könnten Hautausschläge entstehen. Der zulässige Grenzwert (60 mg/kg) für die offene Lagerung werde in Krombach beispielsweise für Chrom mit bis zu 1.870 mg/kg um das 31-fache überschritten!
Die erhöhten Nickel- und Chrombelastungen würden – so die NI – den schlimmen Verdacht erhärten, den viele Krombacher Bürger schon länger hätten, nämlich, dass die Hautreizungen, die bei Besuchern des Krombacher Naturfreibads aufgetreten sind, mit dem gelagerten Bodenaushub zusammenhängen könnten. Über das Sickerwasser aus den Haufwerken könnten die Schadstoffe in das Grundwasser und so auch in das Schwimmbecken gelangt sein. Sollte sich das bestätigen, läge hinsichtlich der illegalen Lagerung nicht nur ein strafrechtlich relevanter Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz vor, sondern die Verursacher müssten sich dann auch wegen mindestens fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Harry Neumann, der Vorsitzende des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), fordert deshalb, dass die Verantwortlichen jetzt zur Rechenschaft gezogen werden. „Es handelt sich offensichtlich nicht um ein Kavaliersdelikt und um eine bloße Ordnungswidrigkeit. Wir werden die Ergebnisse der Untersuchungen auch an die Siegener Staatsanwaltschaft weiterleiten, die ja bereits ermittelt.“
Und als Verantwortliche sieht die NI nicht nur die Krombacher Brauerei und die mit der Durchführung der Baumaßnahme und Lagerung des Materials beauftragten Baufirmen an, sondern auch den Umweltdezernenten des Kreises Siegen-Wittgenstein, Arno Wied.
„Wer außer dem Landrat hat sonst den Einfluss, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises daran gehindert zu haben, die Lagerung rechtzeitig zu stoppen?“, erklärt Harry Neumann. Denn die Fachleute des Kreises hätten gegen die am 05.10.2017 erteilte Baugenehmigung schon vorher nachdrücklich ihr Veto eingelegt, weil es sich bei der seinerzeit für einen Zeitraum von einem Jahr und mehr geplanten Lagerung des Aushubs um eine verkappte, nicht in die Zuständigkeit der Stadt Kreuztal fallende, „Erddeponie“ handeln würde. Die unmissverständlich dargelegten Bedenken der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde gegenüber der Stadt Kreuztal in der schriftlichen Stellungnahme vom 14.09.2017, dass eine Baugenehmigung das Vorhaben nicht legalisieren könne, sei von dieser bis heute nicht zurückgezogen worden. Nicht einmal mehr die Einhaltung der zum Standard gehörenden wasserwirtschaftlichen Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung hinsichtlich des Nachweises, dass das gelagerte Material wirklich unbelastet ist, habe man seitens des Kreises von der Brauerei gefordert.
Schließlich habe die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Kreuztal sich Anfang 2019 vor der Verlängerung der Lagerdauer bis zum Jahr 2025 mit Bescheid vom 03.04.2019 die Ergebnisse der nach den Angaben der Brauerei während der im Jahr 2017 begonnenen Lagerung angeblich laufend durchgeführten Untersuchungen nicht zur Prüfung vorlegen lassen. Hätte die Stadt Kreuztal hier genauer hingeschaut und – möglicherweise nur, weil es sich um die Krombacher Brauerei gehandelt habe – nicht derart schlampig gearbeitet, so die NI, wäre die von den Haufwerken ausgehende Umweltgefährdung schon viel früher entdeckt und der belastete Abfall schon längst beseitigt worden.
Dass die Krombacher Brauerei den Erdaushub schnellstmöglich abfahren lassen wolle, was aus der Presse zu entnehmen sei, sei zu begrüßen. Unverständlich sei, dass sich die Brauerei von den Ergebnissen der nachträglichen Untersuchungen „überrascht“ zeige. Denn sie habe ja bis zuletzt behauptet, es handele sich ausschließlich um reinen unbelasteten Aushub, alles sei schon früher ständig beprobt und untersucht worden, obwohl sie wissen musste, dass diese Untersuchungen nicht durchgeführt worden seien.
„Wäre es nicht an der Zeit, dass sich die Brauerei bei der Krombacher Bevölkerung entschuldigt?“ fragt Harry Neumann. Denn die Krombacher Brauerei stehe ja nicht nur in ihrer Außendarstellung für eine saubere Umwelt und den Erhalt der Natur ein. Umso enttäuschender seien für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), die jetzt auch in deren Hause zu Tage getretenen Versäumnisse.
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de