Kunst & Kultur

Goethe-Institut, Auswärtiges Amt und weitere Partner richten Hilfsfonds für Kulturinstitutionen aus dem Ausland ein

Auf Initiative des Goethe-Instituts und des Auswärtigen Amts rufen Institutionen aus der internationalen Kulturzusammenarbeit einen Hilfsfonds ins Leben. Dieser richtet sich an Organisationen im Ausland, deren Engagement eine große Bedeutung für künstlerische Freiheit und eine pluralistische Gesellschaft hat. Mit dem Fonds werden kurzfristig und unbürokratisch Projekte gefördert, die insbesondere der Existenzsicherung dieser Institutionen dienen. Das Auswärtige Amt stellt die Grundfinanzierung von drei Millionen Euro zur Verfügung, das Goethe-Institut koordiniert die Mittelvergabe. Die Förderauswahl trifft eine Jury. Gemeinsam mit dem Berliner Künstlerprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD), der Deutschen UNESCO-Kommission, der S. Fischer Stiftung, der Stiftung Mercator, der Robert Bosch Stiftung und der Siemens Stiftung bilden das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut ein Konsortium und laden weitere Institutionen zur Mitwirkung ein. Die Partner setzen in diesem Rahmen teilweise eigene Akzente.

Bundesaußenminister Heiko Maas sagte: „Außenpolitik ist gelebte Partnerschaft gerade auch in schwierigen Zeiten. Darin liegt auch ein kulturpolitischer Auftrag. Denn kulturelle Nähe ist in Zeiten physischer Distanz wichtiger denn je. Wir haben deswegen in Deutschland ein Netzwerk der internationalen Solidarität für Kultur und Zivilgesellschaft aufgebaut. Ich freue mich, dass das Goethe-Institut die Koordination dieses Fonds übernommen hat. Internationale Kulturpolitik braucht starke Netzwerke und Strukturen. Hierbei kann und soll das Goethe-Institut eine tragende Rolle übernehmen.“

Johannes Ebert, Generalsekretär des Goethe-Instituts, betonte: „In vielen Ländern stehen etwa Theater, Kunsträume oder freie Literaturhäuser ohnehin unter Druck – nicht zuletzt durch das Erstarken autoritärer Herrschaftsformen und zunehmende Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Freiheiten. Die Corona-Krise stellt viele dieser Institutionen, die für einen kritischen und offenen Dialog unverzichtbar sind, nun auch vor gravierende finanzielle Herausforderungen. Durch den ‚Internationalen Hilfsfonds 2020 für Organisationen in Kultur und Bildung‘ wollen wir genau diesen Organisationen helfen, denn ihre Existenz ist lebensnotwendig für die Gesellschaften und den internationalen Dialog.“

Die Laufzeit der Förderung des Auswärtigen Amts ist von September bis Dezember 2020. Sie gilt für Institutionen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, in denen es keine anderweitigen Fördermöglichkeiten gibt. Ziel ist es, kurzfristig und unbürokratisch dazu beizutragen, sachlich und zeitlich begrenzte Projekte zum Infrastrukturerhalt oder –wiederaufbau zu fördern, wenn andere Finanzierungsquellen wegfallen. Zugleich kann die Förderung dazu dienen, zusätzliche Kosten abzufangen, die beispielsweise mit einer Neuvernetzung oder der Entwicklung digitaler Formate verbunden sind. Der Fonds richtet sich schwerpunktmäßig an Organisationen, die im Bereich Kultur und Kunst tätig sind, und Räume, die auf Grund ihrer innovativen und offenen kulturellen Arbeit ein Anlaufpunkt für zivilgesellschaftliche Akteur*innen des Wandels sind.

Die Bewerbung erfolgt per Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung bis 30. Juni 2020. Die Partner nutzen für eigene Programmlinien teils eigene Ausschreibungen mit abweichenden Fristen. Die Entscheidung über eine Förderung wird durch eine Jury getroffen, die sich aus Vertreter*innen jener Partner zusammensetzt, die ihre Mittel in den Fonds einfließen lassen, unterstützt von externer Expertise. Die Einzelförderung darf 25.000 Euro nicht übersteigen.

Weitere Informationen: www.goethe.de/hilfsfonds

Der „Internationale Hilfsfonds 2020 für Organisationen in Kultur und Bildung" wird auf Initiative des Auswärtigen Amts und des Goethe-Instituts gemeinsam mit Partnern eingerichtet, die sich hierfür in einem Konsortium zusammenfinden. Der Fonds ist für die Beteiligung weiterer Partner offen. Das Auswärtige Amt stellt eine Grundfinanzierung von drei Millionen Euro zur Verfügung, deren Vergabe das Goethe-Institut koordiniert. Zahlreiche Kulturorganisationen und private Stiftungen aus Deutschland stellen ebenfalls großzügig Mittel zur Verfügung oder beteiligen sich mit eigenen Programmen, darunter das Berliner Künstlerprogramm des DAAD, die Deutsche UNESCO-Kommission, die S. Fischer Stiftung, die Stiftung Mercator, die Robert Bosch Stiftung und die Siemens Stiftung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Goethe-Institut e. V.
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333 München
Telefon: +49 (89) 15921-0
Telefax: +49 (89) 15921-450
http://www.goethe.de

Ansprechpartner:
Dr. Jessica Kraatz Magri
Pressesprecherin und Bereichsleiterin Kommunikation
Telefon: +49 (89) 15921-249
E-Mail: Jessica.KraatzMagri@goethe.de
Viola Noll
Stv. Pressesprecherin
Telefon: +49 (160) 969909-95
E-Mail: noll@goethe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel