Gemeinsam zu mehr Artenvielfalt im Land
Mit dem Volksantrag möchten die Initiatoren das Bekenntnis der Landwirtschaft für den Artenschutz bekräftigen und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung hierfür hervorheben. Eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Artenvielfalt nimmt der kooperative Naturschutz ein. „Wir sind überzeugt, dass mehr Artenschutz nur mit einer regional verwurzelten Landwirtschaft machbar ist. Der kooperative Naturschutz nimmt die Bauernfamilien mit und schafft Anreize für noch mehr Artenschutzmaßnahmen in Feld und Flur“, betonen die beiden Bauernpräsidenten.
„Unser Volksantrag setzt auf die gesamtgesellschaftliche Initiative in einem Land, das bereits die vielfältigste Kulturlandschaft der ganzen Bundesrepublik hat“ erklärt Räpple. „Das, was uns in freien Märkten immer wieder zum Nachteil gereicht, nämlich unsere kleinen und vielfältigen Strukturen, sind für Natur und Umwelt ein riesiger Vorteil“. „Vielfalt bringt Vielfalt“ schlussfolgert Räpple und bekräftigt, dass man landwirtschaftliche Existenzen sichern müsse, um die Artenvielfalt fördern zu können. „Uns geht es darum Bienen und Bauern zu erhalten“, so Räpple weiter und fordert auch auf, den Lebensmittelhandel mit einzubeziehen: „Wir stehen im Wettbewerb mit billiger Importware auch aus Drittstaaten, die unter anderen Standards erzeugt wird. Wir wollen den Handel nicht zu unserem Feind erklären, sondern mit ihm neue Wege gehen.“
Wie wichtig die heimische Lebensmittelversorgung ist, hat die Corona-Krise in den vergangenen Monaten vielen Menschen wieder bewusst gemacht. Der Absatz regionaler Erzeugnisse ist gestiegen. „Es muss sichergestellt sein, dass wir weiterhin hochwertige Lebensmittel erzeugen können. Dazu müssen wir unsere Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Wein, Obst oder Gemüse vor Schädlingen und Krankheiten auch weiterhin schützen können“, betont Rukwied. „Dazu benötigen wir auch Pflanzenschutzmittel. Für eine fachlich sinnvolle Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sind intensive Beratung, der Austausch von Pflanzenbauexperten und Ackerbauern, Förderanreize für den Einsatz neuer Applikationstechniken, aber auch Forschung und Entwicklung für neue Innovationen erforderlich“, verdeutlicht Acker- und Weinbauer Rukwied eine Kernforderung des Volksantrages.
Der Artenschutz stellt uns als Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Ursachen sind vielfältig und die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität betreffen viele Bereiche unseres täglichen Lebens. Die Landwirtschaft steht weiterhin zu den im vergangenen Jahr diskutierten Maßnahmen für mehr Artenschutz in Baden-Württemberg. „Nun ist es wichtig, dass die Finanzierung der Artenschutzmaßnahmen durch das Land gesichert wird“, betonen die Bauernpräsidenten. Es sei zwingend notwendig, dass die Landwirte finanzielle Planungssicherheit hätten, um diese Leistungen für die Gesellschaft erbringen zu können. „Artenschutz mit Perspektiven für uns Bauern und im Schulterschluss mit unseren Mitbürgern, davon muss sich die Politik bei der Umsetzung des Artenschutzpakets in Baden-Württemberg leiten lassen“, bekräftigen Rukwied und Räpple.
Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“: Gemeinsam haben die Bauernverbände, Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV), zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband für Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) diesen Volksantrag initiiert und am Freitag, den 6. März 2020 offiziell mit rund 90.000 Unterschriften beim Landtag einge-reicht. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragenden Wert einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte zu werben. Nach der Öffentlichen Anhörung der Landtags-Ausschüsse für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie Umwelt, Klima und Energiewirtschaft geht der Volksantrag ins Plenum.
Was ist ein Volksantrag? Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen. Die Landwirtschaftsverbände haben das Quorum erreicht und somit den ersten Volksantrag in der Geschichte Baden-Württembergs auf den Weg gebracht.
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