Medizintechnik

Neue Regelungen für Dosiserfassung und -management

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. April 2020 sind weitere Änderungen der Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. TÜV SÜD informiert über Fristen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen beachten müssen. Die ersten Fristen laufen bereits zum 1. Januar 2021 ab.

In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wurden die Vorgaben zur Dosiserfassung und zum Dosismanagement für Röntgengeräte weiter verschärft, die bei der diagnostischen und interventionellen Anwendung am Menschen eingesetzt werden. Die Verordnung enthält mehrere Fristen, die sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nach der Art der Anwendung unterscheiden:

  • Die Anzeige der Exposition bzw. der Parameter, aus denen die Exposition ermittelt werden kann, muss bis zum 01.01.2024 bei allen Röntgeneinrichtungen nachgerüstet werden, die vor dem 01.07.2020 in Betrieb gegangen sind. Mit Ablauf der Frist entfallen alle bisherigen Übergangs- und Sonderregelungen (§ 114, Absatz 1, Nummer 1).
  • Die elektronische Aufzeichnung (§ 114, Absatz 1, Nummer 2)
    – ist einzuführen für neue Röntgengeräte (mit Ausnahme von CTs und Durchleuchtungsanlagen), die nach dem 01.01.2023 erstmalig in Betrieb gehen;
    – ist bis zum 01.01.2023 nachzurüsten bei CTs und Durchleuchtungsanlagen, die vor dem 31.12.2018 erstmalig in Betrieb gegangen sind;
    – ist bis zum 01.01.2021 nachzurüsten bei CTs und Durchleuchtungsanlagen, die ab dem 31.12.2018 erstmalig in Betrieb gegangen sind.
  • Eine Möglichkeit zur kontinuierlichen Anzeige der Parameter zur Ermittlung der Exposition muss bei interventionellen Durchleuchtungsuntersuchungen bis 01.01.2021 für alle Röntgeneinrichtungen geschaffen werden, die vor dem 31.12.2018 erstmalig in Betrieb gegangen sind (§ 114, Absatz 1, Nummer 4)

TÜV SÜD empfiehlt Betreibern, sich frühzeitig anhand der Geräteunterlagen über möglicherweise nötige Nachrüstungen zu informieren und sich gegebenenfalls mit den Geräteherstellern in Verbindung zu setzen. Die Sachverständigen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH führen sowohl Prüfungen von röntgentechnischen Geräten nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie Prüfungen nach der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durch.

Weitere Informationen darüber unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/gesundheit-und-medizintechnik/roentgengeraete-nach-strlschg.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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