Bei Masken herrscht der „Wilde Westen“
In Deutschland hergestellte Produkte unterliegen hohen Qualitätsansprüchen und Normen. Zum Teil müssen die Produkte aufwendig zertifiziert werden. „Da wundert es schon, dass viele ausländische Produkte, vornehmlich aus Asien, diese Normen und Standards anscheinend nicht einhalten“, so AFBW-Geschäftsführerin Ulrike Möller. Zwar gebe es auch für importierte Schutztextilien Regeln und Vorgaben, diese würden aber offensichtlich nicht nachhaltig genug überprüft.
So unterliegt eine Mund-Nasen-Maske beispielsweise der klaren Kennzeichnungspflicht, da es ein Kleidungstück und keine Schutzausrüstung ist. Aktuell böten deutsche Discounter und Online-Händler dennoch falsch deklarierte Mund-Masken-Masken an, bei denen die Artikelbezeichnung oder die Produktbeschreibung fehlerhaft sei, zum Beispiel wenn sie als „Schutzmaske“ bezeichnet und beworben würden. Zu einem ernsten Problem wird dies auch bei Kindermasken. Besonders die Befestigung der Maske bietet Anlass zur Beschwerde. Verstöße gegen Normen und Vorgaben sind hier keine Seltenheit. Auf diversen Online-Plattformen findet man Masken, die gebunden werden – was nicht erlaubt ist.
Seit Dezember 2014 gibt es eine aktualisierte Fassung der Europäischen Norm DIN 14682 (Sicherheit von Kinderbekleidung). Danach sind im Kopf-, Nacken- und oberen Brustbereich von Kleidungsstücken für junge Kinder (jünger als 7 Jahre) keine funktionellen Kordeln und Zugbänder erlaubt. Die neue Norm beinhaltet jetzt nicht mehr nur den Kapuzen- und Halsbereich auf der Körperfrontseite, sondern den gesamten Kopf-, Nacken- und oberen Brustbereich inklusive der entsprechenden Bereiche auf der Körperrückseite. Bei den Definitionen von Kordeln, Zugbändern, Schulterträgern und Nackenbändern wurde ergänzt, dass diese auch aus elastischem Material bestehen können.
Bei Kleidung für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sollten im Kapuzen- und Halsbe-reich keine Kordeln, die eine bestimmte Länge überschreiten oder Zugbänder, die lose Enden haben, eingesetzt werden. Kordeln im Kapuzen- und Halsbereich sollten nicht elastisch sein, außer Schulterträger und Nackenverschlüsse. Auch sollte Kinderbekleidung keine Kordeln oder Zugbänder (auch hier gibt es genaue Längenvorgaben) mit freien Enden im Brust- und Taillenbereich haben. „Masken für Kinder, die gebunden werden, sind ein absoluter Regelverstoß und stellen ein Risiko dar“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.
Seine Verbandsmitglieder, die sich an die Vorgaben halten, fragten sich, warum diese Artikel überhaupt im Markt ankommen und warum diese nicht von den staatlichen Kontrolleuren aus den Regalen geholt werden. „Im Moment ist der Ehrliche der Dumme“, so Haas. Es dürfe aber nicht sein, dass heimische Hersteller, die sich an die aufwändigen Standards hielten, mit Anbietern konkurrieren müssten, die diese Standards missachteten und dabei sogar Risiken für Kinder in Kauf nähmen.
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