Umstrukturierungsförderung 2020 für Rebflächen: Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozent – Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Bankbürgschaft bis 10. Juli
Die Europäische Union ermöglicht den Mitgliedstaaten aufgrund der Corona-Krise eine erhöhte Förderung bei den Kosten zur Neuanlage von Rebflächen im Rahmen der Umstrukturierung. Rheinland-Pfalz setzt diese Möglichkeit um und erhöht die Zuschüsse um 20 Prozent. Dadurch sollen krisenbedingte Marktstörungen im Weinsektor abgemildert werden. Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben. Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert.
Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren. Sie sollten sich möglichst umgehend bei ihrer Bank um eine Bürgschaft bemühen, die mindestens der Höhe der Bürgschaftsmitteilung entspricht und diese bis spätestens 10. Juli 2020 bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
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