Zur Einführung einer Grundrente erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die Grundrente ist die ungerechteste und bürokratischste Neuerung seit Einführung der umlagefinanzierten Rentenversicherung.
Die Regel, dass die Rente von den gezahlten Beiträgen abhängt, gilt ab Einführung der Grundrente nur noch eingeschränkt. Denn gleiche Beitragszahlungen können künftig zu ganz unterschiedlich hohen Renten führen. Wer mehr Beiträge als ein anderer Rentner gezahlt hat, kann dennoch in Zukunft sehr viel weniger Rente bekommen.
Die Bürokratiekosten für die Grundrente sind absurd hoch. Die Auszahlung von 1,3 Milliarden Euro Grundrente wird im Einführungsjahr einen Aufwand von 400 Millionen Euro Verwaltungskosten verursachen. Die Regelungen zur Einkommensanrechnung sind teilweise so kompliziert ausgestaltet, dass dadurch mehr Kosten als Einsparungen entstehen und die Grundrentner bis zu zwei Jahre auf die ihnen zustehenden Leistungen werden warten müssen.
Die Koalition hat es nicht geschafft, die Finanzierung der Grundrente zu klären. Woher die erforderlichen Mittel nun kommen sollen, bleibt offen. Zudem wird die Rentenversicherung nur einen Teil ihrer Kosten erstattet erhalten. Damit werden für die Grundrente, obwohl sie keine beitragsgedeckte Leistung ist, dennoch auch die Beitragszahler aufkommen müssen.
Die Grundrente erreicht noch nicht einmal ihr ursprüngliches Ziel, Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Die meisten bedürftigen Rentner werden bei der Grundrente leer ausgehen. Der Großteil der künftigen Grundrentenbezieher ist dagegen auch heute schon nicht bedürftig.
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