Trotz Ausbildungsvertrag – Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler bis 31.07. noch möglich
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte neben den Ausbildungsvertrag gleich die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung mit abschließen. Für die Höhe des Beitrages ist der Ausbildungsberuf entscheiden. Doch Schüler, die bereits einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf nach dem 31.07 in der Tasche haben, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich günstiger“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Allerdings besteht in der Regel nach dem 31.07. keine Möglichkeit mehr, führt Karle weiter aus.
„Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und kann gespart werden“, so Karle. Bei der Entscheidung sind die Schüler noch überfordert und es bedarf die Unterstützung der Eltern, weiß Karle.
Weitere Informationen, wie z.B. den Spartipp Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis zum 31.07. versicherbar „6 Gründe warum Eltern ihre Kinder schon als Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern sollten“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis 31.07. zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
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