Neue Ordnung für alte Batterien – Expertenteam der DGAW im Dialog zur Änderung des Batteriegesetzes gefragt
Auf Wunsch der beteiligten Akteure hat ein aus vier Mitgliedern des Arbeitskreises Elektrogeräte/Batterien bestehendes Expertenteam der DGAW die Ergebnisse des Workshops und der Umfrage zur zukünftigen Vollzugsgestaltung bewertet, insbesondere zu den Themen Finanzierung, Absicherung und Lastenausgleich der Altbatterierücknahme.
Die von der IKU_Die Dialoggestalter erstellte und ausgewertete Umfrage sollte klären, wie Hersteller von Batterien und Rücknahmesysteme für Altbatterien sicherstellen können, dass Altbatterien auch künftig in ganz Deutschland flächendeckend und verbrauchernah erfasst und geordnet entsorgt werden.
In der Auswertung der Umfrage wurde für das Expertenteam erkennbar, dass sich alle befragten Hersteller und Rücknahmesysteme übereinstimmend dafür aussprechen, dass die Produktverantwortung für Altbatterien dem Generationenprinzip folgend mit gemeinschaftlich organisierten Finanzierungs- und Sicherungspflichten erfüllt werden soll. Die einzelnen Hersteller wollen sich hierbei verschiedener Rücknahmesysteme bedienen, die untereinander in einem Preis-/Leistungswettbewerb stehen. Die untereinander im Wettbewerb stehende Hersteller- und Systemgemeinschaft erfüllt aber gemeinsam die Verantwortung für alle in der Vergangenheit und in der Zukunft anfallenden Gerätealtbatterien – auch für Hersteller, die nicht mehr am Markt tätig sind. Die Rücknahmeverpflichtung erstreckt sich über alle im Markt anfallenden Gerätealtbatterien – unabhängig von Art und Herkunft der Altbatterien.
Eine in der Umfrage angesprochene kollektive und freiwillige Erhöhung der Sammelquote für Altbatterien von 45% der in Verkehr gebrachten Menge wird von Herstellern und Rücknahmesystemen kritisch gesehen. Aus Sicht des Expertenteams wird die Möglichkeit einer Übererfüllung der Sammelquote durch Rücknahmesysteme begrüßt, es fehlen zurzeit jedoch funktionierende Ausgleichsmechanismen und Anreize, die in der EU-Batterierichtlinie geregelte Mindestsammelquote von 45% zu erhöhen. Das Expertenteam hält hier eine Prüfung für erforderlich, wie die Sammelquote unter Berücksichtigung der in Verkehr gebrachten Menge an Batterien, der Lebensdauer von Batterien sowie der Möglichkeiten zur anschließenden Verwertung nachhaltig in der Praxis gesteigert werden kann. Über eine Erhöhung der Mindestsammelquote muss abschließend auf europäischer Ebene im Rahmen der Änderung der Batterierichtlinie entschieden werden.
Damit die flächendeckende Sammlung und anschließende Entsorgung von Altbatterien dauerhaft sichergestellt ist, müssen die Entsorgungsentgelte der Rücknahmesysteme so kalkuliert und abgesichert werden, dass eventuelle Belastungen Dritter infolge möglicher Systemausfälle ausgeschlossen werden können. Das Expertenteam hat angeregt, die bisher angesetzte Zeitspanne für die Vorfinanzierungs- und Nachsammelpflicht von insgesamt fünf Jahren zu überprüfen. Unter anderem die höchst unterschiedlichen Lebensdauern und Verbleibswege der verschiedenen Altbatteriearten, lassen diese Zeitspanne als nicht mehr sach- und praxisgerecht erscheinen.
Das Expertenteam sieht auch die Notwendigkeit, für gemeinschaftliche Finanzierungs- und Sicherungssysteme eine gesetzliche Regelung für einen Lastenausgleich zu treffen, um Unterschieden im regionalen Batterieaufkommen, bei der Länge von Transportwegen und bei der Erreichbarkeit von Sammelstellen angemessen Rechnung zu tragen.
Die Teilnehmer des Dialogs haben das Expertenteam gebeten, zum Lastenausgleich einen Lösungsvorschlag zu entwickeln und vorzulegen, der möglichst noch in das laufende Verfahren zur Novelle des BattG eingebracht werden soll.
Aus abfallwirtschaftlicher Sicht hält es das DGAW-Expertenteam für erforderlich, unabhängig von der Gestaltung der Rücknahmesysteme folgende Aspekte der Sammlung und Entsorgung von Altbatterien zu prüfen:
– Ist die aktuell normierte Unterscheidung von Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien im BattG sach- und praxisgerecht?
– Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus neuen Anwendungsbereichen für Batterien (z.B. Batterien aus E-Bikes/E-Scootern)?
– Regelt das BattG die Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien oder -akkus mit ihren besonderen Eigenschaften (z.B. Brandgefahr bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung/Beförderung) noch hinreichend?
– Wie ist mit Lithium-Ionen-Akkus umzugehen, die in Elektrogeräten fest verbaut sind?
– Ist eine Trennung von unterschiedlichen Batteriearten bei der Sammlung erforderlich und praktisch umsetzbar?
– Sollte ein Rücknahmesystem für Industriebatterien eingerichtet werden?
– Welche Möglichkeiten bestehen, Batterien im Rahmen einer „second-life-usage“ als Stromspeicher zu nutzen?
– Ist die Einführung eines Rücknahmesystems für Industriebatterien erforderlich?
– Welche Informationen sind erforderlich, damit Verbraucher und Rücknahmestellen im Einzelhandel vor Gefahren geschützt sind? Ist eine zusätzliche Qualifikation für die Betreiber der Rücknahmestellen im Einzelhandel erforderlich?
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