Nicht alle Programme bieten gleich viel Schutz
Die bestellte Ware wird nicht geliefert, entspricht nicht der Bestellung oder ist defekt – das sind die häufigsten Probleme, die der Online-Einkauf mit sich bringt, denn in den meisten Fällen hat der Kunde im Voraus bezahlt. Wenn eine Einigung mit dem Händler nicht möglich ist, können Kunden mithilfe von Käuferschutzprogrammen ihr Geld zurückbekommen.
Kommt die Ware gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung. Wenn die gelieferte Ware von der ursprünglichen Bestellung abweicht, hat der Kunde bei einigen Programmen keinen Anspruch auf Käuferschutz. Auch wenn er die Ware zurückschickt und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt, greift der Käuferschutz häufig nicht. Außerdem schließen die Programme den Kauf bestimmter Produktarten – wie zum Beispiel Gutscheine oder Arzneimittel – grundsätzlich vom Käuferschutz aus.
In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch. Bei vier Angeboten ist der Schutz auf einen Höchstbetrag pro Einkauf begrenzt.
Der Test „Käuferschutz im Internet“ findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/kaeuferschutz abrufbar.
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