Mobile & Verkehr

Wallbox zu Hause: Das müssen Sie beachten

Das eigene Elektroauto zu Hause an der Steckdose zu laden, klingt verlockend. Allerdings will die eigene Ladestation gut durchdacht sein. Denn mitunter limitiert die Hauselektrik die Leistungsfähigkeit. Und bei besonders leistungsfähigen Wallboxen redet sogar der örtliche Stromnetzbetreiber mit, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Die Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR hat in ihrer neuen Ausgabe die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die man beim Bau einer eigenen Wallbox beachten muss.

Fachmann gefragt: Hobbybastler sollten von der Installation einer Wallbox die Finger lassen. Der Gesetzgeber schreibt die Installation durch Fachkräfte vor. Selbst wer sein Auto nur an einer Schuko-Steckdose laden will, muss vom Fachmann überprüfen lassen, ob die Hausverkabelung diese Belastung überhaupt aushält. Wer eine leistungsstärkere Ladestation braucht, ist erst recht auf den Elektriker angewiesen.

Ladeleistung: Fast alle Wallboxen für den privaten Gebrauch sind auf Wechselstrom (AC) ausgelegt. Entscheidend für die Leistung der Ladestation ist, wie viele Phasen (Leitungen) des Hausanschlusses an die Wallbox und in welcher Stromstärke (16 oder 32 Ampere) angeschlossen werden. Stärkere Wallboxen nutzen alle drei Phasen mit 32 Ampere, was einer Ladeleistung von 22 kW entspricht. Bei schwächeren dreiphasigen Wallboxen mit 16 Ampere ergibt sich die halbe Ladeleistung (11 kW). Für den heimischen Gebrauch reichen 11­kW­Boxen in der Regel aus.

Ladetempo: Wer schnell laden will, benötigt ein Elektroauto, das schnell aufladen kann. Doch viele E-Autos unterstützen gar kein dreiphasiges Laden. AC-­Anschlüsse mit weniger als 11 kW bedeuten, dass das Auto kein dreiphasiges Laden unterstützt. Gibt der Hersteller eine maximale AC-­Ladeleistung von 7,4 kW an, kommt es zusätzlich darauf an, ob dies im Auto zweiphasig mit je 16 Ampere realisiert wird oder einphasig mit 32 Ampere. Bei einphasigem Laden kommt bei einer 11-kW-Box beim Auto nur 3,7 kW effektive Ladeleistung an. Erst eine 22­kW­Box würde die maximal möglichen 7,4 kW erreichen. Ein Auto mit 50 kWh-Akku würde bei 7,4 kW-Ladeleistung knapp sieben Stunden laden, bei 3,7 kW über 13 Stunden.

Genehmigung: In vielen Wohngebieten sind die örtlichen Leitungen gar nicht darauf ausgelegt, dass mehrere Hauseigentümer gleichzeitig ihre Autos laden. Deshalb müssen Boxen mit mehr als 11 kW vom Netzbetreiber genehmigt werden. Zwischen 3,7 und 11 kW muss der Einbau eines Ladepunktes mitgeteilt werden.

Kosten: Einfache Wallboxen beginnen bei etwa 500 Euro, 22-kW-Exemplare mit Zähler,  RFID und allen Schutzsystemen liegen zwischen 1000 bis 1500 Euro. Hinzu kommt der Einbau, für den oft die gleiche Summe zu veranschlagen ist. Angesichts dieser hohen Kosten bieten einige Hersteller Zuschüsse an. So verlangt VW in der Einführungsphase des ID.3 nur 400 Euro für eine 11-kW-Ladestation. Andere Hersteller bieten Einbaugutscheine, die beim regionalen Elektriker eingelöst werden können. Auch Stromanbieter und Kommunen bieten Zuschüsse an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Motor Presse Stuttgart
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 182-0
Telefax: +49 (711) 182-1779
http://www.motorpresse.de

Ansprechpartner:
Axel Mörer-Funk
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (711) 182-1289
E-Mail: vorab_ams@motorpresse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel