Kindermedizin muss gestärkt werden
Zwar sind in den vergangenen Jahren immer wieder Weiterentwicklungen des DRG-Systems zur besseren Abbildung der Kinderheilkunde über die Fallpauschalen erfolgt. Dazu wurden reine Kinder-DRGs oder DRGs, in denen das Alter höhergruppierend wirkt, entwickelt. Auch in den ergänzenden Regelungen werden kinderspezifische Kodes abgebildet (zum Beispiel intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Kindern), um der besonderen Behandlungssituation Rechnung zu tragen. „Doch trotz der immer besseren Kalkulation muss man feststellen, dass dem System bei der Kindermedizin schlichtweg Grenzen gesetzt sind. Kliniken, die nicht die entsprechenden Fallzahlen haben, können für die Vorhaltungen in diesen Leistungsbereichen keine Kostendeckung erreichen“, so Baum.
Die DKG hat in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, das Instrument des Sicherstellungszuschlags für die Geburts- und Kinderkliniken offensiv einzusetzen. „Unsere Forderung, auch pädiatrische Abteilungen in die Voraussetzungen zur Gewährung von Sicherstellungszuschlägen einzubeziehen, ist bislang im G-BA an der Weigerungen der Kassen und der mehrheitsbildenden Stimmberechtigten gescheitert“, kritisiert Baum. Notwendig ist, dass in der nunmehr aufgenommenen Diskussion im G-BA die Sicherstellungszuschläge ausdrücklich für die Kindermedizin aufgenommen werden und die restriktiven Kriterien der G-BA-Mehrheit für die Erlangung der Zuschläge entfallen. Zugleich ist den Kliniken grundsätzlich die Option der Abwahl der Finanzierung über die Fallpauschalen zu Gunsten einer Finanzierung über ein fallzahlenunabhängiges Jahresbudget einzuräumen. Das Instrument dafür sind die „besonderen Einrichtungen“, das schon heute zum Beispiel von rheumatologischen Kinderklinken genutzt werden kann. Die Vorschläge der SPD gehen hier in die richtige Richtung.
Nicht systemkonform ist die vorgeschlagene Separierung eines großen Anteils von Mitteln aus dem neu vorgesehenen Strukturfonds. Das zentrale Problem der Investitionsunterfinanzierung, das auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin zu beklagen ist, müssen die Bundesländer durch die dauerhafte Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln beseitigen.
Von großer Bedeutung für die Kinder- und Jugendmedizin sind die sozialpädiatrischen Zentren. Auch hier ist zu begrüßen, dass sie flächendeckend abgesichert werden sollen. Dazu ist notwendig, die Zentren aus den Regelmechanismen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung herauszunehmen.
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