WLV-Präsident Beringmeier: „Für importierte Ferkel müssen im QS-System die gleichen Anforderungen gelten, die unsere Schweinehalter erfüllen“
Nach jetzigem Stand sind ab Januar 2021 anstelle der betäubungslosen Kastration nur noch die Verfahren Ebermast, Immunokastration und Kastration unter Vollnarkose zulässig. „Wir möchten in Zukunft grundsätzlich auf die Ferkelkastration verzichten. Trotz intensiver Anstrengungen konnte bisher nur die Jungebermast, also die Mast von unkastrierten männlichen Schweinen, mit einem Anteil von knapp 15 Prozent am Markt etabliert werden. Die Ebermast ist am Markt in der Folge nur begrenzt absetzbar“, erklärt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier, der im Deutschen Bauernverband federführend für den Bereich der Schweinehaltung Verantwortung trägt. Eine weitere Alternative ist nach seiner Einschätzung die Impfung der Eber gegen Ebergeruch.
Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft hat 2001 mit dem QS-Prüfsystem ein Qualitätssicherungssystem ins Leben gerufen, das alle Produktions- und Handelsstufen von Fleisch und Fleischwaren umfasst – vom Landwirt bis zur Ladentheke – und nach deutschem Standard prüft. Gleichzeitig werden elf Millionen Ferkel jährlich nach Deutschland importiert.
Aus Sicht des Bauernverbandes muss für diese Tiere der gleiche Standard gelten, der hierzulande vorgeschrieben ist.
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