Gesundheit & Medizin

Lebensqualität und Infektionsschutz vereinbaren

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft hat eine S 1-Leitlinie zur ‚Sozialen Teilhabe in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie‘ herausgegeben. An der Entwicklung haben zahlreiche Fachgesellschaften – darunter der DBfK – mitgewirkt.

„Die Leitlinie ist als Unterstützung für die Pflegeheime gedacht, die trotz Pandemie eine gute Versorgung gewährleisten. Die Leitlinie empfiehlt auch unter den Bedingungen der Pandemie eine person-zentrierte Pflege, um so ein Maximum an sozialer Teilhabe und Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Altenpflege zu ermöglichen,“ sagt Dr. Martin Dichter, Mitglied des Bundesvorstandes und Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest, der der Steuerungsgruppe angehörte und den DBfK bei der Erstellung vertreten hat.

Anhand von fünf Schlüsselfragen werden auch elementar wichtige Empfehlungen zur Unterstützung von Pflegenden gegeben. So empfiehlt die Leitlinie Informationsangebote zur Selbstfürsorge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Umgang mit Stress und psychischen Belastungen sowie zu verfügbaren psychosozialen Unterstützungsangeboten. „Daneben werden psychosoziale Unterstützungsangebote ebenso empfohlen wie ein adäquater Personaleinsatz, das Vorhalten und die Nutzung von Schutzausrüstung und niedrigschwellige Schulungen zur person-zentrierten Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen. So gibt die Leitlinie eine wichtige und notwendige Orientierung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen“, ergänzt Martin Dichter.

Nach dem System der AWMF (Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) erarbeitet für eine S 1-Leitlinie eine repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe der Fachgesellschaft(en) im informellen Konsens eine Empfehlung, die vom Vorstand der Fachgesellschaft(en) verabschiedet wird.

Die Leitlinie kann abgerufen werden unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/.

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