BVerfG muss allen Journalistinnen und Journalisten gleichen Zugang zu Informationen gewähren
„Durch den zeitlichen Vorsprung wird ein bestimmter Kreis von Journalistinnen und Journalisten privilegiert, Kolleginnen und Kollegen außerhalb dieses Kreises werden benachteiligt“, so Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats.
Der Presserat hat daher den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in einem Brief aufgefordert, die Praxis der Vorab-Information von Mitgliedern der JPK zu beenden oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung von anderen Journalistinnen und Journalisten kommt.
Das Grundgesetz schützt die Presse- und Informationsfreiheit. Es verpflichtet zu Gleichbehandlung und sichert die freie Berufsausübung. „Diese Rechte sind gefährdet, wenn eine bestimmte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Mehrheit privilegiert wird“, so Stennei weiter. Die Praxis der Vorab-Information ist an anderen Gerichten in Deutschland nicht üblich.
Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Wir verfolgen keine kommerziellen Interessen. Im Verteiler der Pressemitteilung finden sich Mailadressen und Namen von unseren Mitgliedern sowie an journalistischer Ethik interessierten Personen, die unsere Pressemitteilungen abonniert haben. Diese Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für den Versand unserer Pressemitteilungen genutzt.
Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Telefon: +49 (30) 367007-0
Telefax: +49 (30) 367007-20
http://www.presserat.info
Telefon: +49 (30) 367007-13
E-Mail: volkmann-schluck@presserat.de