Politische Werbung im Rundfunk ist kein Kavaliersdelikt
LFK leitet Verfahren ein
Anlass für das aktuelle Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren ist ein konkreter Hinweis, dass es zu Ausstrahlungen von Demonstrationen und anderen Inhalten der Initiative Querdenken711 bei dem Regionalsender L TV gegen Zahlung eines Entgelts gekommen sein könnte. „Die Sicherung der Meinungsfreiheit im Land ist eine der wichtigsten Aufgaben der LFK. Und gerade auch zum Schutz der Meinungsfreiheit sind verbindliche Spielregeln erforderlich, deren Einhaltung wir mit Nachdruck sicherstellen betont Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK. „Politische Werbung ist kein Kavaliersdelikt und wir werden mit Entschiedenheit dagegen vorgehen, wenn in Baden Württemberg Sendezeit an interessierte Dritte verkauft wird.“
Vielfalt an Meinungen sicherstellen
Bei politischer Werbung wird zunächst oft an Parteien gedacht. Aber auch andere Gruppierungen, wie di e Organisatoren von Demonstrationen, können eine bestimmte politische Meinung verfolgen, die sie bekanntmachen möchten. Mit dem Verbot politischer Werbung im Rundfunk soll verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen durch Sendezeit Mei nungsmacht einkaufen und damit die öffentliche Meinungsbildung bestimmen können.
Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
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