12,5 Millionen Menschen in Mieterhaushalten drohen durch Novelle des Telekommunikationsgesetzes deutlich höhere Kosten
- Bundeswirtschaftsministerium will Änderung der Betriebskostenverordnung im Mietrecht – Digitalisierung und Breitbandausbau werden massiv behindert
Für Millionen Mieter in Deutschland drohen durch die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes negative soziale Auswirkungen. Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie drängt auf eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten der Breitbandnetze für Mietwohnungen, die auch die laufenden Entgelte für eine TV-Grundversorgung beinhaltet. Deutlich höhere Kosten werden entgegen Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums die Folge für die allermeisten Mieterhaushalte sein.
„Eine Änderung der Betriebskostenverordnung hätte besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte gravierende, persönliche Folgen. Denn für Transferhaushalte übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss als Kosten der Unterkunft“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig aus eigenen Mitteln, wie etwa dem Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. „Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung wäre dies aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Diese Menschen werden durch die angedachte Änderung der Betriebskostenverordnung erheblich benachteiligt“, sagt Gedaschko. Mieter werden durch eine Abschaffung der Umlagefähigkeit, anders als von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums dargestellt, auch nicht generell von günstigen Wettbewerbspreisen profitieren. Denn in den Ausschreibungsverfahren von Wohnungsunternehmen besteht bereits ein intensiver Wettbewerb zwischen zahlreichen Kabelanbietern, der im Zuge des Sammelvertrags zu einem deutlich günstigeren Preis für Mieter führt als Einzelverträge.
Heute erhalten 12,5 Millionen Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze sowie die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Dieses System schafft eine sehr kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte. Eine Umstellung auf Einzelverträge würde zu deutlich höheren Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr für die betroffenen Mieter führen.
„Wir als Wohnungswirtschaft wollen zudem in den kommenden fünf Jahren eine Million Wohnungen an das Glasfasernetz anschließen und so aktiv die Breitbandstrategie der Bundesregierung und die Digitalisierung unterstützen. Diese Zusage können wir jedoch nur geben, wenn den Wohnungsunternehmen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Wenn die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse entfällt, fehlt die Finanzierungsgrundlage für den Glasfaserausbau schlichtweg und die Wohnungsunternehmen können sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht beteiligen“, sagt Gedaschko. Ein Wegfall der Umlageoption würde somit den Breitbandausbau massiv beeinträchtigen und somit auch die Ausbaustrategie der Bundesregierung konterkarieren.
Eine Einschränkung und Abschaffung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses verzögert oder verhindert zudem die längst überfällige generelle Anpassung des Betriebskostenrechts an das digitale Zeitalter. Eine effiziente Gebäudesteuerung, die zudem Energie und CO2 einsparen soll, braucht neben schnellem Internet ein modernes digitales Gebäude-Betriebssystem. Auch hier kann das Betriebskostenrecht zu einem wirksamen Instrument ausgebaut werden.
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