Verbraucher & Recht

Neue Hartz-IV-Regelsätze

  • Bentele: „Sieben Euro mehr reichen nicht zum Leben“
  • Bundeskabinett vergibt Chance auf verfassungsgemäße Berechnungsgrundlage

Die Bundesregierung will die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger nur geringfügig anheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums wurde heute vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht. Ab dem Jahr 2021 soll ein alleinstehender Erwachsener demnach sieben Euro mehr bekommen: Statt 432 Euro sind es dann 439 Euro im Monat. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 39 Euro mehr. Der Sozialverband VdK reagiert mit Unverständnis auf diese Zahlen. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„Sieben Euro reichen hinten und vorne nicht. Das sind gerade mal 23 Cent am Tag, die die Menschen mehr in der Tasche haben. Armut bekämpfen wir damit ganz sicher nicht. Die geplanten neuen Sätze gehen an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. In der Corona-Krise hat sich gezeigt: Der Staat ist an vielen Stellen handlungsfähig. Aber für die Schwächsten in der Gesellschaft ist kein Geld da. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit die Menschen am Leben teilhaben können.“

Für den Sozialverband VdK ist es sehr enttäuschend, dass im vorliegenden Referentenentwurf keine Verbesserungen bei der Ermittlungsmethode vorgesehen sind. Nach Auffassung des VdK sind die hier berechneten Regelbedarfshöhen weder realitätsgerecht, noch reichen sie zum Leben. Für Kinder fordert der VdK eine eigene finanzielle Absicherung außerhalb des Grundsicherungssystems. Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen. Nur eine ausreichende materielle Absicherung sorgt dafür, dass der Armutskreislauf durchbrochen wird.

Stellungnahme des VdK zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

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