Überbrückungshilfe kann wirtschaftliche Notlagen bei Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und KMU abpuffern – WFG berät Unternehmen bei der Antragstellung
Im Frühjahr hatte die Landesregierung NRW ein Zuschussprogramm als Soforthilfe aufgelegt, das auch von den Unternehmen im Kreis Borken sehr intensiv in Anspruch genommen worden ist. Mit der Überbrückungshilfe bieten der Bund und die Länder nun finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen. So sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Bezuschusst werden mit diesem Programm bis zu 80% der nachgewiesenen Fixkosten, wobei der Zuschuss auf maximal 150.000 Euro für drei Monate begrenzt ist.
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