KVBW stellt flächendeckendes Netz für Corona-Tests
Personen mit typischen COVID-19-Symptomen, wie z. B Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust können sich darüber hinaus, aber jeweils ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung, beim niedergelassenen Haus- oder Kinder‐ und Jugendarzt vorstellen, die sie dann gegebenenfalls an eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine Abstrichstelle verweisen. Personen ohne Symptome, die entsprechend der Teststrategie des Landes Anspruch auf einen Test haben, können ebenfalls auf Vermittlung des Hausarztes in einer Corona-Abstrichstelle vorstellig werden oder nach Terminvereinbarung auch eine Corona-Schwerpunktpraxis in Wohnortnähe aufsuchen.
Kostenfrei testen lassen können sich folgende symptomlose Personengruppen:
– Reiserückkehrer aus Risikogebieten (innerhalb von 72 Stunden). Für diese Patientengruppe besteht eine Pflicht
– Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten
– Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten können einen Wiederholungstest innerhalb von 5 bis 7 Tagen vornehmen lassen, wenn der erste Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt ist
– mit einer Aufforderung des Gesundheitsamtes
– mit einer Meldung „erhöhtes Risiko“ über die Corona-Warn-App
– Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen und Kindereinrichtungen
– vor einer Aufnahme in eine Pflege-/Behinderteneinrichtung
Wer muss privat bezahlen?
Corona-Tests aus anderen Gründen, zum Beispiel vor Reisen, Familienfeiern oder einfach zur eigenen Absicherung ohne erkennbare COVID-19-Symptome sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und sind persönlich zu organisieren und die Kosten selbst zu tragen.
Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Die Teststationen an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen stellen ein zusätzliches Angebot dar, sich relativ schnell und unkompliziert nach der Rückkehr von Reisen testen zu lassen. Ungeachtet dieser Möglichkeit kann der verpflichtende Test für Reiserückkehrer aus Risikogebieten auch innerhalb von 72 Stunden nach telefonischer Vermittlung in den Corona-Abstrichstellen in den einzelnen Landkreisen oder in den Corona-Schwerpunktpraxen / Hausarztpraxen kostenfrei vorgenommen werden. Mindestens bis zum Vorliegen eines negativen Befundergebnisses müssen sich Reiserückkehrende aus Risikogebieten in heimische Quarantäne begeben, so die Vorgaben des Landes BW.
Wie kommen die Patienten zum Ergebnis
Nimmt der Hausarzt / Kinder- und Jugendarzt den Test vor, informiert er über das Ergebnis. Werden die Tests in einer Abstrichstelle oder einem Testzentrum vorgenommen, können die Patienten das Ergebnis über die Corona-Warn-App des Bundes mittels eines QR-Codes abfragen. Gegebenenfalls erfolgt die Information auch telefonisch oder per Post bei einem negativen Befund. Alle Informationswege erfolgen unter strenger Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Corona-Test ist Momentaufnahme
Generell gilt: Der Corona-Test ist eine Momentaufnahme, in vielen Konstellationen wird ein Wiederholungstest vorgeschlagen. Auch danach muss der Getestete wachsam bleiben und bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust sofort telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder einer Corona-Schwerpunktpraxis aufnehmen.
Appell an die Bürgerinnen und Bürger
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, appelliert an die Bevölkerung in Baden-Württemberg: „Die niedergelassenen Ärzte engagieren sich enorm, um die Corona-Pandemie bestmöglich zu bewältigen und haben eine flächendeckende Versorgung etabliert. Bitte tragen Sie aber insbesondere selbst mit Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten dazu bei, dass die Infektionszahlen nicht weiter ansteigen.
Der wichtigste Baustein in der Pandemie-Bekämpfung bleibt die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und hier insbesondere das Tragen von Masken. Wer einen anderen durch Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen infiziert macht sich an dessen Leid schuldig.“
Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de
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