Energie- / Umwelttechnik

Wirtschaftsminister und Getreidepräsident besichtigen Biogasanlage im Landkreis Altötting

Beim Besuch der Biogasanlage Poschner im Landkreis Altötting haben sich Energieminister Hubert Aiwanger, BBV-Getreidepräsident Hermann Greif und Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas e.V. für eine bessere Anschlussvergütung für Güllekleinanlagen in der im Herbst geplanten EEG-Novelle ausgesprochen.

Aiwanger betont: „Bioenergie ist ein Schlüsselbaustein im erneuerbaren Strommix in Deutschland. Insbesondere die Vergärung von Gülle trägt zum Klimaschutz bei. Betreiber der bestehenden Güllekleinanlagen brauchen eine höhere Anschlussvergütung, sonst werden diese Anlagen zurückgebaut. Dies kann nicht in unserem Interesse liegen.“ Biogas leiste einen wesentlichen Beitrag zur grundlastfähigen Energieversorgung aus regenerativen Quellen, sichere Wertschöpfung vor Ort und biete Arbeitsplätze im ländlichen Raum, hebt Aiwanger hervor: „Ohne Bioenergie wird die Energiewende nicht gelingen. Wir fordern vom Bund bei der EEG-Reform Rahmenbedingungen, die auch kleinen Betreibern faire Wettbewerbschancen garantieren.“

Allein in Bayern sind gegenwärtig mehr als 2.600 Biogasanlagen am Netz. Durch eine Verlängerung der Förderung von bestehenden Güllekleinanlagen für zehn Jahre mit einer Vergütung von 20 Cent pro Kilowattstunde könnten mehr als 1.000 Bestandsanlagen weiterbetrieben werden.

Um die derzeit produzierte Strommenge aus Biomasse zu erhalten und einen moderaten Zubau zu ermöglichen, drängt Aiwanger zudem auf die Anhebung der Höchstgebotswerte bei den Ausschreibungen: „Die Anlagenbetreiber brauchen rasch Planungssicherheit. Die EEG-Novellierung muss durch auskömmliche Höchstgebotswerte und die Festlegung des Ausschreibungsvolumens ab 2023 eine Zukunftsperspektive für die Biogaserzeugung bieten.“

Hermann Greif vom Bayerischen Bauernverband mahnt: „Biogas ist ein echtes Multitalent. Es liefert Energie zu jeder Tages- und Nachtzeit und kann damit wesentlich zu einer sicheren Stromversorgung beitragen. Die Politik muss aber jetzt zügig mit einer Novelle des EEG Planungssicherheit über 2022 hinaus schaffen. Sonst werden keine neuen Anlagen gebaut und bestehende Anlagen werden stillgelegt. Wir fordern daher Anschlussregelungen für die Vergütung von Bestandsanlagen und Verbesserungen bei der Vergütung für neue Anlagen, so dass auch kleinere Anlagen bei den Ausschreibungsverfahren zum Zug kommen. Außerdem braucht es neben den Güllekleinanlagen auch Perspektiven für Anlagen, die die Vorgabe von mindestens 80 Prozent Gülle nicht erfüllen können."

Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas e.V. ergänzt: „Den Anlagenbestand zu sichern und einen moderaten Zubau zu ermöglichen, wird die Energiewende voranbringen. Die Bioenergie ist flexibel und kann daher Schwankungen bei den anderen Erneuerbaren ausgleichen. Dies senkt den Bedarf an fossiler, gesicherter Leistung und schont das Klima."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Bauernverband
Max-Joseph-Str. 9
80333 München
Telefon: +49 (89) 55873-0
Telefax: +49 (89) 55873-505
http://www.bayerischerbauernverband.de

Ansprechpartner:
Kommunikation
Telefon: +49 (89) 55873-209
Fax: +49 (89) 55873-511
E-Mail: Kommunikation@BayerischerBauernVerband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel