Verbraucher & Recht

Mieterstrom muss wie Eigenverbrauch behandelt werden

Die installierte Leistung der Solarenergie soll sich bis 2030 verdoppeln. Dies geht aus dem geleakten Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz hervor. Aus steuerlichen Gründen kann jedoch ein Großteil der Wohnungsunternehmen keine stromerzeugenden Anlagen bauen und betreiben, weil solche Anlagen den betroffenen Unternehmen erhebliche steuerliche Nachteile bescheren.

„Um Quartierslösungen zu ermöglichen und die lokale Stromversorgung durch Photovoltaikanlagen massiv auszubauen, brauchen wir einen echten Paradigmenwechsel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Grundlage ist durch die neue EU-Richtlinie über die Förderung erneuerbarer Energien bereits gegeben.

„Nun kann Deutschland beweisen, dass es Klimaschutz ernst meint und handeln: Mieterstrom muss wie Eigenverbrauch behandelt werden“, sagt Gedaschko.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die geplante Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Mieterstrom durch die Anhebung der Vergütung, die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells und die Ansätze zur Verbesserung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung.

Diese Punkte müssen jedoch – neben der Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse – so ergänzt werden, dass PV-Anlagen auf Gebäuden oder in Quartieren einen größeren Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten können. Dazu muss Mieterstrom auch auf Anlagen mit mehr als 100 kWp und Gewerbedächern ermöglicht werden. Mieterstrom muss außerdem quartiersgerecht definiert werden und für Bestände mit mehr als 100 Wohnungen möglich sein.

„Wenn Mieterstrom wie Eigenverbrauch behandelt werden würde und eine Nebenleistung zur Vermietung wäre, wären Mieterstromzuschüsse nicht mehr notwendig, da wir ein funktionierendes Modell hätten. Damit wäre auch das Problem der Gewerbesteuer gelöst“, sagt Gedaschko.

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