Zulassung von Arzneimitteln gegen COVID-19
In dem heute an Abonnenten des arznei-telegramm® versendeten blitz-a-t beschreibt und kommentiert das arznei-telegramm® die dürftige und zum Teil fehlerhaft begründeten Notfallzulassungen von Arzneimitteln gegen COVID-19: für das Malariamittel Hydroxychloroquin (QUENSYL, Generika), das Virustatikum Remdesivir (VERKLURY) einschließlich der Ausweitung der Notfallzulassung auf milde und mäßige Erkrankungen sowie aktuell für Rekonvaleszentenplasma, also für Plasma von Patienten, das nach überstandener Erkrankung Antikörper gegen SARS-CoV-2 enthält. Die FDA erwägt zudem SARS-CoV-2-Impfstoffe noch vor dem 3. November 2020, dem Tag der Präsidentenwahl in den USA zuzulassen, selbst wenn die Phase-III-Erprobung noch nicht abgeschlossen ist und gefährdet damit die weitere klinische Erprobung.
Gerade die verfrühte Verwendung von Impfstoffen, die nicht vollends erprobt sind, kann die dann Geimpften gefährden und das ohnehin fragile Vertrauen der Öffentlichkeit in Impfstoffe beeinträchtigen, befürchtet Wolfgang BECKER-BRÜSER, Herausgeber des arznei-telegramm®.
Das aktuelle blitz-a-t mit vielen Literaturangaben und Links ist als Anlage beigefügt
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