Mobile & Verkehr

Durchsetzung der Maskenpflicht ist gemeinsame Aufgabe der Verkehrsunternehmen und der staatlichen Stellen

Im Vorfeld der anstehenden Beratungen der Verkehrsministerkonferenz zur Maskenpflicht teilt Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer, mit: „Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht. Für die Nachlässigen und auch für die Unbelehrbaren braucht es die gemeinsame Kontrolle und Durchsetzung der Ordnungsbehörden und der Unternehmen, denn wir haben im Nahverkehr nicht das für solche Situationen geschulte Personal. Dies kann daher nur eine gemeinsame Aufgabe der Branche und der zuständigen staatlichen Stellen wie Polizei und Ordnungsämter sein.“

Die Rückmeldung der VDV-Mitgliedsunternehmen ist, dass die weit überwiegende Mehrheit der Fahrgäste der Maskenpflicht nachkommt. „Von denjenigen, die die Masken nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen, reagiert zudem ein überwiegender Teil auf eine direkte Ansprache und kommt der Maskenpflicht im Anschluss nach. Gerade auch im ländlichen Raum, wo es weitgehend nur einen Vordereinstieg gibt, stellt sich dieses Problem meist gar nicht, da das Fahrpersonal sofort beim Einstieg reagieren kann.“ Zudem sei bereits heute ein Beförderungsausschluss von Personen, die sich der Maskenpflicht verweigern, rechtlich möglich und wird auch umgesetzt.

Eine Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen würde lediglich zu einem zivilrechtlichen Anspruch führen – mit allen Problemen bei der Durchsetzung der Ansprüche und den Einschränkungen bei den zur Verfügung stehenden rechtlichen Zwangsmitteln. Vor diesem Hintergrund hält der Branchenverband eine Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen weder für sachgerecht, noch für angemessen. „Gesundheits- und Infektionsschutz sind staatliche Aufgaben, die aus unserer Sicht zwingend in öffentlicher Hand bleiben sollten, um entsprechend deutliche und einheitliche Signale an die Bürger zu senden. Auch steht bei den Verkehrsunternehmen kein Personal zur Verfügung, das für solche Situationen geschult ist – gerade weil in Fällen einer renitenten Verweigerung der Maske ein hohes Aggressionspotenzial besteht. Daher begrüßen wir ausdrücklich, die Maskenpflicht über den Weg der Ordnungswidrigkeit zu flankieren.“ Dies habe zu einer nochmals erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer Erhöhung des korrekten Tragens von Masken geführt. „Auch Ordnungs- und Sicherheitspartnerschaften sowie Aktionen, wie ein Maskenkontrolltag, sind nachweislich sehr effektiv, wie die Beispiele in einigen Ländern bereits zeigen“, so Wolff abschließend.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel