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Schankwirtschaften dürfen ab 19. September öffnen

DEHOGA Bayern Präsidentin Inselkammer zeigt sich erleichtert über die Öffnungsperspektive für Schankwirtschaften / Inselkammer fordert Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen, die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung mit Einbeziehung der Getränke sowie eine gesetzliche Klarstellung zur coronabedingten Pachtminderung. (München) DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer zeigt sich erleichtert über die Öffnungsperspektive für Schankwirtschaften in Bayern. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte zuvor in seinem Bericht aus der Kabinettssitzung verkündet, dass Schankwirtschaften ab 19. September wieder öffnen dürfen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie bei Speisewirtschaften, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots; ergänzend gilt, dass in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss, in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist und sich jede Person einzeln registrieren muss. „Dieser Schritt war überfällig, ähnliche Regelungen in anderen Ländern haben bewiesen, dass entsprechende Regelungen ohne Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen funktionieren“, so Inselkammer, die noch einen weiteren Aspekt aufgreift: „Jetzt können wir endlich auch denjenigen wieder eine schöne Zeit in unseren Betrieben bieten, die sich derzeit im öffentlichen Raum treffen müssen, nur dass bei uns Hygienekonzepte greifen und im Falle des Falles eine Nachvollziehbarkeit der Anwesenden möglich ist.“

Das Kabinett hat zudem beschlossen, dass durch die örtlichen Behörden in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot verhängt werden kann, wenn in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten wird. „Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, gehen wir fest davon aus, dass eine betroffene Kommune im Einzelfall konkret die Ursache für den Anstieg der Infektionszahlen mit in ihre Entscheidung einfließen lässt“, so Inselkammer.

Corona-Zwischenbilanz: Bayerisches Gastgewerbe weiterhin in großer Not

Generell ist die Krise im Gastgewerbe noch längst nicht vorbei – trotz mancherorts gut gefüllter Biergärten und Ferienhotels. Ganz anders als in den Urlaubsorten ist die Situation in den Städten. Die Lage der Tagungs- und Stadthotels, der Eventcaterer und Diskotheken ist weiterhin dramatisch. 59 Prozent aller gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat bangen um ihre Existenz. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) heute in Berlin vorgestellt hat.

„Nach zehn Wachstumsjahren in Folge verzeichnet die Branche coronabedingt seit Anfang März Umsatzverluste noch nie dagewesenen Ausmaßes“, sagt DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Bei Betrieben, die bereits wieder öffnen dürfen, haben sich zwar die Umsatzverluste in den letzten Wochen etwas abschwächt, dennoch ist die Branche aufgrund von Abstandsgeboten und Kapazitätsbegrenzungen von Normalumsätzen noch weit entfernt. „Wir haben die Krise von Tag eins an unmittelbar und ungebremst zu spüren bekommen. Zudem werden wir die Folgen der Pandemie noch über den letzten Tag hinaus mittragen müssen, da erfahrungsgemäß im Nachgang zu Krisen zunächst andere Investitionen getätigt werden, bevor wieder Essen gegangen und Urlaub gemacht wird“, hob Inselkammer die besondere Betroffenheit des Gastgewerbes hervor. Zugleich mahnt sie weitere politische Unterstützung an. „Die derzeitigen staatlichen Hilfen reichen bei Weitem nicht aus und müssen dringend aufgestockt werden“. Um eine Insolvenzwelle zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten, fordert Inselkammer Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen, die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung mit Einbeziehung der Getränke sowie eine gesetzliche Klarstellung zur coronabedingten Pachtminderung. „Neben diesen akuten Rettungsmaßnahmen bedarf es aber auch längst überfälliger Reformen wie einer Reduzierung bürokratischer Hindernisse sowie der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes“, fügt Inselkammer hinzu.

Größte Krise der Nachkriegszeit

Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in seine größte Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Bereits das Statistische Bundesamt wies für das erste Halbjahr ein nominales Umsatzminus von 38,5 Prozent aus. „Das coronabedingte Herunterfahren der Betriebe hat riesige Löcher in die Bilanzen der Gastronomen und Hoteliers gerissen“, so Inselkammer: „Die Krise ist noch lange nicht vorbei. Laut der aktuellen Umfrage melden die Betriebe von März bis August Umsatzeinbußen von 56 Prozent.“

Auch im August lagen die Umsätze immer noch 40 Prozent unter den Vorjahreswerten. Bezogen auf das Gesamtjahr rechnen die bayerischen Betriebe mit Umsatzverlusten von 50 Prozent. Dabei gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Betrieben in Ferienorten und in Städten. Urlaubshotels und Ausflugsrestaurants insbesondere mit Terrassen und Biergärten verzeichneten eine gute Nachfrage. „Das Bedürfnis der Menschen wieder rauszugehen und unser bayerisches Lebensgefühl zu genießen, spüren wir sehr deutlich“, so Inselkammer. Ganz anders ist die Lage in den Städten: Messen, Kongresse, Tagungen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen finden immer noch nicht statt. Geschäftsreisende wie internationale Besucher fehlen schmerzlich – die Situation der Stadt- und Tagungshotellerie sowie der Eventcaterer ist prekär. Katastrophal stellt sich auch die Lage bei Discotheken und Clubs dar, für die es immer noch keine Öffnungsperspektive gebe. „Die Betriebe sind handlungsunfähig – ihnen wird unverschuldet ihre komplette Lebensgrundlage genommen.“ Insgesamt sind 5,9 Prozent der gastgewerblichen Betriebe laut der Umfrage noch nicht geöffnet. Dazu zählen neben Discotheken und Clubs auch kleinere Kneipen und Bars, bei denen sich aufgrund der Abstandsgebote die Öffnung nicht rechnet.

Corona-Krise belastet gastgewerblichen Arbeitsmarkt

Die dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise belasten auch den gastgewerblichen Arbeitsmarkt. „Bis Mitte April, zum Höhepunkt der Krise, wurde für 80 Prozent der Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt“, berichtet Inselkammer. Dabei erweise sich die Kurzarbeit als „wertvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument“, um Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen. Der DEHOGA Bayern begrüßt vor diesem Hintergrund die jüngste Entscheidung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021. „Kurzarbeit hilft, Beschäftigung zu sichern.“

DEHOGA Bayern fordert weitere Unterstützungsmaßnahmen

Mit Blick auf die Umfrage-Ergebnisse drängt der DEHOGA Bayern auf weitere Unterstützung der Branche. Inselkammer: „Unsere Regierung hat die Rettungspakete betreffend schnell gehandelt – jedoch brauchen insbesondere Betriebe mit existenzgefährdendem Umsatzrückgang oder sogar vollständigem Umsatzausfall Hilfen, die ihnen ein Überleben dieser Krise sichert.“ In der DEHOGA-Umfrage gaben 61 Prozent der Betriebe an, dass die bisher von Bund und Ländern angebotenen Liquiditätshilfen und Kreditprogramme nicht ausreichen, um die Krise bewältigen zu können. Um eine Insolvenzwelle ungekannten Ausmaßes zu verhindern, fordert der Verband dringend Nachbesserungen beim Programm der Überbrückungshilfen. Für den Beschluss der Großen Koalition, die Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres zu verlängern, hatte sich der DEHOGA Bayern bereits von Beginn an eingesetzt. Doch mit einer Verlängerung der Überbrückungshilfen allein sei es nicht getan, auch müssen die Kriterien des Programms, beispielsweise die erstattungsfähigen Kosten und der Kreis der Antragsberechtigten, korrigiert werden. Von den Unternehmen beklagt wurden das bürokratische Verfahren, die verspätete Auszahlung, der nicht ausreichende Umfang der Zuschüsse wie auch die Anrechnung der Soforthilfe.

Als besonders hilfreich in der Krise sieht der DEHOGA Bayern die seit Jahren geforderte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants. Weiterhin setzt sich der Verband für die Mehrwertsteuersenkung auch für Getränke ein und fordert eine Entfristung der für ein Jahr angesetzten Reduzierung. Inselkammer: „Die langfristige Mehrwertsteuersenkung auf Speisen und auch Getränke wäre ein hochwirksames Instrument für Betriebe, sich selbst aus der Krise zu helfen. Sie würde uns unterstützen, die so sehr benötigte Luft zum Atmen wieder zu erlangen. Akuten Handlungsbedarf sieht der Verband darüber hinaus im Miet- und Pachtrecht. „Es ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel eine Pension, die krisenbedingt nur zu 20 Prozent ausgelastet ist, unverändert die Pacht zu entrichten hat, die sie bei voller Auslastung entrichten muss“, erklärt die DEHOGA Bayern-Präsidentin. Es geht um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächter und Pächter. Mit einer gesetzlichen Klarstellung, dass die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage darstellt, die zur Pachtminderung berechtigt, würden auch große institutionelle Eigentümer gezwungen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. „Das bayerische Gastgewerbe ist systemrelevant und identitätsstiftend“, betont Inselkammer. „Wenn wir jetzt nicht handeln, werden es viele Betriebe nicht aus dieser Krise schaffen und für immer verschwinden. Dies würde unsere „Gastgewerbelandschaft“ langfristig dramatisch verändern und stelle einen massiven Verlust dar.“ Das bayerische Gastgewerbe hat mit 447.000 Beschäftigten und 40.000 Betrieben nicht nur eine große wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch eine hohe gesellschaftliche Relevanz.

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